Hauptbereich
Bebauungsplanverfahren „Am Klöpferbach“ und örtliche Bauvorschriften in Aspach-Großaspach, Bebauungsplanaufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Bebauungsplan "Stegmühlenweg – 1. Änderung" mit örtlichen Bauvorschriften in Aspach, Ortsteil Großaspach
Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2, i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Aspach hat am 19.06.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „Stegmühlenweg – 1. Änderung“ nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen und nach § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche von der Planung berührt werden, zum Planentwurf und der Begründung einzuholen.
Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist hierfür nicht erforderlich. Bezüglich der verfügbaren umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 BauGB, wird darauf hingewiesen, dass das dauerhafte Vorkommen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützter Tierarten auf dem Gelände ausgeschlossen werden kann.
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans mit Lageplan, sowie Textteil und den örtlichen Bauvorschriften des Planungsbüros roosplan aus Backnang vom 19.06.2023.
Der Geltungsbereich ist folgend dargestellt.
Lageplan "Stegmühlenweg – 1. Änderung", unmaßstäblich
Der Entwurf des Bebauungsplans „Stegmühlenweg – 1. Änderung“ mit Planteil M=1:500, Textteil mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung, des Büros Roosplan aus Backnang, liegen in der Zeit vom 07.07.2023 bis 11.08.2023 - je einschließlich - beim Bürgermeisteramt, Rathaus Aspach, Bauamt (Zimmer 3) Backnanger Straße 9, 71546 Aspach während der üblichen Sprechstunden, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch, öffentlich aus. Ergänzend zur Auslegung im Rathaus, sind die Unterlagen während des Auslegungszeitraums auch unter der Internetadresse
www.aspach.de im Menüpunkt "Leben & Wohnen“ und den Unterpunkten „Bauen, Mieten & Wohnen“ – Bebauungsplan in der öffentlichen Auslegung - in elektronischer Form verfügbar.
Während der Auslegungsfrist können die Planunterlagen eingesehen werden sowie Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Aspach, 29.06.2023
Bürgermeisteramt
gez. Welte-Hauff, Bürgermeisterin
t3://file?uid=7468 (PDF-Dokument, 1,39 MB, 05.07.2023)
t3://file?uid=7470 (PDF-Dokument, 1,25 MB, 05.07.2023)
t3://file?uid=7467 (PDF-Dokument, 609,00 KB, 05.07.2023)
t3://file?uid=7469 (JPEG-Bilddatei, 753,50 KB, 05.07.2023)
23.007_Aspach_Stegmühlenweg_1.Änd - Textteil (PDF-Dokument, 1,25 MB, 05.07.2023)
23.007_Aspach_Stegmühlenweg_1.Änd - Planteil (PDF-Dokument, 1,39 MB, 05.07.2023)
23.007_Aspach_Stegmühlenweg_1.Änd - Begründung (PDF-Dokument, 609,00 KB, 05.07.2023)