Hauptbereich
Bebauungsplanverfahren „Am Klöpferbach“ und örtliche Bauvorschriften in Aspach-Großaspach, Bebauungsplanaufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Aufstellungsbeschluss
Erneuter Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie erneuter Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Planentwurf und der Begründung sowie den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO.
Der Gemeinderat hat am 20.03.2023 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Klöpferbach “ auf der Grundlage des Planentwurfes der ZOLL Architekten Stadtplaner GmbH vom 20.03.2023 gefasst. In der gleichen Sitzung wurde vom Gemeinderat beschlossen den Bebauungsplan „Am Klöpferbach“ mit örtlichen Bauvorschriften öffentlich auszulegen und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Aufgrund von Klarstellungsgründen hat der Gemeinderat am 24.04.2023 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Klöpferbach “ auf der Grundlage des Planentwurfes vom 20.03.2023 aufgehoben.
Der Gemeinderat hat am 24.04.2023 in öffentlicher Sitzung den erneuten Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Klöpferbach “ auf der Grundlage des Planentwurfes der ZOLL Architekten GmbH vom 24.04.2023 gefasst. In der gleichen Sitzung wurde vom Gemeinderat beschlossen den Bebauungsplan „Am Klöpferbach“ mit örtlichen Bauvorschriften öffentlich auszulegen und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB erfolgen.
Der Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen die Flurstücks-Nr.: 219, 219/1, 219/2, 220/, 221, 221/1, 222, 215/1, 216/1, 216/2, 250/2, 222, 222/1, 222/2, 222/4, 250/7, 268/4, 239, 239/1, 266, 266/1, 268/2, 268/1, 268, 274/3, 271, 250/6, 250/3, 270/2, 270/3, 269/2, 269/3, 269/4, 269, 269/1, 269/5, 269/6, 289, 288/2, 288/3, 288/4, 308/4, 311, 250 (Kreisstraße K1831). Maßgebend ist der Geltungsbereich des Abgrenzungsplans vom 20.03.2023.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit dem Bebauungsplan „Am Klöpferbach“ sollen die Potenziale der Innenentwicklung von Großaspach genutzt werden. Es existieren zwar schon diverse Bebauungspläne für einzelne Teilbereiche, aber mit dem vorliegenden Bebauungsplan soll ein einheitlicher Rahmen für die innerörtlichen Flächen geschaffen werden, so dass Bauvorhaben, die im bisherigen Geltungsbereich zweier Bebauungspläne liegen, einheitliche Festsetzungen bei der Realisierung von Baugrundstücken beachten müssen. Zur Umsetzung dieser städtebaulichen Neuausrichtung ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes bzw. die Änderung bestehender Bebauungsplanes erforderlich. Auf Grund des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ist keine Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich.
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplans „Am Klöpferbach“ und die örtlichen Bauvorschriften in Aspach – Großaspach mit Planzeichnung, Textteil und Begründung der ZOLL Architekten GmbH vom 24.04.2023 liegen in der Zeit vom 15.05.2023 bis 16.06.2023 – je einschließlich- beim Bürgermeisteramt Aspach, Rathaus Großaspach, Backnanger Straße 9 (Zimmer 3) während der üblichen Dienststunden des Bürgermeisteramtes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können die Planunterlagen eingesehen werden, sowie Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben. Auf die Möglichkeit Anregungen über das Kontaktformular der Internetseite der Gemeinde in elektronischer Form vorzubringen wird hingewiesen.
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Aspach, den 04.05.2023
Bürgermeisteramt
Begründung Am Klöpferbach (PDF-Datei)
Planteil Am Klöpferbach (PDF-Datei)
Textteil örtliche Bauvorschriften Am Klöpferbach (PDF-Datei)
Bebauungsplanverfahren „Stegmühlenweg – 1. Änderung“ und örtliche Bauvorschriften in Aspach-Großaspach, Bebauungsplanaufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Planentwurf und der Begründung sowie den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO.
Öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat hat am 06.03.2023 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Stegmühlenweg – 1. Änderung“ auf der Grundlage des Planentwurfes vom 06.03.2023 gefasst. In der gleichen Sitzung wurde vom Gemeinderat beschlossen den Bebauungsplan „Stegmühlenweg – 1. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften öffentlich auszulegen und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB erfolgen.
Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans ergibt sich aus nachfolgendem Planausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung
Im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Stegmühlenweg“ ist eine Bebauungsplanänderung aus städtebaulichen Gründen notwendig. Die Änderung betrifft die Gebäudehauptrichtung in Teilbereichen des bestehenden Geltungsbereichs. Diese wird um 90° gedreht, um die geplante Errichtung von Doppelhaushälften im Bereich des WA 1 zu ermöglichen. Entsprechend wird im westlichen Teilbereich des WA 4 gegenüber WA1 ebenfalls die Hauptgebäuderichtung gedreht. Somit sind die Gebäude entlang der geplanten Erschließungsstraße traufständig ausgerichtet und bilden somit ein einheitliches städtebauliches Bild. Des Weiteren wird die Möglichkeit, von der Erdgeschossfußbodenhöhe abzuweichen, im WA 4 nur nach unten ermöglicht. Dies dient der Einbindung der geplanten Gebäude in den Bestand und berücksichtigt die bereits bestehende Höhenabwicklung von Nord nach Süd.
Auf Grund des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ist keine Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich. Der Umweltzustand verändert sich durch die geplante Änderung im Vergleich zum bestehenden Bebauungsplan „Stegmühlenweg“ nicht.
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplans „Stegmühlenweg – 1. Änderung“ und die örtlichen Bauvorschriften in Aspach – Großaspach mit Lageplan, Textteil und Begründung des Büros roosplan, Backnang vom 06.03.2023 liegen in der Zeit vom 30.03.20230 bis 05.05.2023 –je einschließlich- beim Bürgermeisteramt Aspach, Rathaus Großaspach, Backnanger Straße 9 (Zimmer 3) während der üblichen Dienststunden des Bürgermeisteramtes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können die Planunterlagen eingesehen werden, sowie Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben. Auf das Kontaktformular für Anregungen wird hingewiesen.
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Aspach, den 20.03.2023
Bürgermeisteramt
Begründung Stegmühlenweg (PDF-Datei)
Planteil Stegmühlenweg (PDF-Datei)
Textteil örtliche Bauvorschriften Stegmühlenweg (PDF-Datei)