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„Innige“ Verbundenheit mit Kleinaspach bis zur Loslösung im Jahr 1820
Der Ortsteil Allmersbach am Weinberg liegt im Tal des gleichnamigen Bachs und ist in erster Linie von Landwirtschaft, Obst- und Weinbau geprägt. Die Geschichte von Allmersbach ist über viele Jahrhunderte eng mit der von Kleinaspach verknüpft. Erstmals urkundlich erwähnt ist der Ort, dessen Name sich vom gleichnamigen Gewässer und den Rufnamen „Alamar“ oder „Altmar“ ableiten lässt, im Jahr 1247, als Papst Innozenz IV. dem Frauenstift St. Johannes in Oberstenfeld dessen gesamtes Besitztum - darunter auch Teile von „Almarsbach“ - bestätigte. Zusammen mit Kleinaspach kam Allmersbach 1357 unter württembergische Herrschaft. Die schon länger unterschwellig vorhandene Abneigung zwischen den Einwohnern beider Orte eskalierte schließlich zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Grund war der Ausbau der Straße von Backnang durch Kleinaspach nach Oberstenfeld, zu dem auch Allmersbacher Bürger in Fronarbeit herangezogen werden sollten. Diese weigerten sich jedoch mit dem Argument, dass die Straße weder durch ihren Ort noch durch ihre Markung verlaufen würde.
Lange Weinbautradition
Letztlich mussten sie jedoch am Straßenbau mithelfen, bekamen allerdings 1820 die oberamtliche Genehmigung zur Trennung von Kleinaspach. Die Allmersbacher Selbständigkeit, die übrigens nicht das kirchliche Leben mit einschloss, dauerte 152 Jahre und endete mit dem Zusammenschluss der Gemeinde Aspach im Jahr 1972. Dass auch Allmersbach eine lange Weinbautradition besitzt, zeigt sich unter anderem daran, dass bereits für das Jahr 1522 die Existenz einer Kelter belegt ist. Die heute noch von der Weingärtnergenossenschaft Aspach genutzte Kelter stammt allerdings aus dem 18. Jahrhundert.
Die Ortstafeln
Katastrophenpläne sind nichts Neues. Doch wo der moderne Katastrophenplan alles umfasst, von Überschwemmung bis Flugzeugabsturz, richtete er sich früher nur auf eine Eventualität: Dem Einfall feindlicher Truppen. Damit in diesem Fall die Mobilisierung der Einheiten geordnet von sich ging, wurde die Zugehörigkeit der Mannschaften des Beurlaubtenstandes (Reservisten) auf den Ortstafeln angegeben und sie so im Falle der Meldepflicht an ihren Gestellungsort erinnert. Ab 1876 musste deshalb die Einteilung des Landes Württemberg in Landwehr-Bataillone und Kompanie-Bezirke auf den Ortstafeln angegeben werden.