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Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)
icon.crdate16.07.2026
Die Wahl findet am Sonntag, 27.09.2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 11.10.2026 statt.
Die Stelle des hauptamtlichen
Bürgermeisters (m/w/d)
der Gemeinde Aspach (ca. 8.300 Einwohner) ist infolge des Ablaufs der Amtszeit der bisherigen Amtsinhaberin
zum 1. Dezember 2026 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den
gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 27.09.2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 11.10.2026 statt.
Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen
Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen.
Die Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit
für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Mittwoch, 02.09.2026,
18:00 Uhr (Fristablauf) schriftlich bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Frau Lisa Gunter, Gemeinde Aspach,
Backnanger Straße 9, 71546 Aspach im verschlossenen Umschlag mit dem deutlich sichtbaren Aufdruck „Bürgermeisterwahl“
eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist nachzureichen:
• Eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung
auf amtlichem Vordruck.
• Mindestens 10 Unterstützungsunterschriften nach § 10 Abs. 2 KomWG von zum Zeitpunkt der Unterzeichnung
wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern. Die Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d)
unter der Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeinde Aspach, Hauptamt, Backnanger Str. 9, 71546 Aspach
kostenfrei ausgegeben.
• Eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d) auf amtlichem Vordruck, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit
nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorliegt.
• Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die
Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben.
In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die
Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis
oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an einer Stichwahl.
Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Kommunalwahlgesetz).
Ort und Zeit einer eventuellen öffentlichen Vorstellung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Die bisherige Stelleninhaberin bewirbt sich wieder.


