Hauptbereich
Aus der Sitzung des Gemeinderates
icon.crdate09.04.2025
vom 24. März 2025
TOP 2 - Bürgerfragestunde
Bei der Sitzung anwesende Aspacher Bürgerinnen und Bürger erhielten die Möglichkeit, der Verwaltung und dem Gemeinderat ihre Anliegen mitzuteilen und Fragen zu stellen.
Ein Bürger aus Großaspach sprach die Strümpfelbacher Straße an und bat darum die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h bis zum Ortsausgang fortzuführen, damit Fahrzeuge dort später beginnen zu Beschleunigen. Außerdem sei die Geschwindigkeitsanzeige teilweise nicht funktionstüchtig und es bewegt sich sehr viel Schwerlastverkehr in Richtung Backnang Strümpfelbach.
Die Bürgermeisterin verwies auf die Ergebnisse des Lärmaktionsplanes und die rechtlichen Regelungen, welche die Standorte für die Geschwindigkeitsreduzierungen genau vorgäben. Eine Kontrolle des Schwerlastverkehrs sei außerdem kaum möglich, da dann rund um die Uhr Polizei vor Ort sein müsste.
Weiterhin wurde von einem Großaspacher Bürger die Frage gestellt, ob die Beschilderung und Sperrung an der Hasengasse weiterhin bestehen bleiben soll. Die Bürgermeisterin verwies auf eine Baustelle des Regierungspräsidiums, es handle sich um eine Schadstelle ausgelöst durch einen defekten Kanal, welche bis zur Sommerpause behoben werden soll.
Außerdem bat der Bürger zu prüfen, ob die Abhänge am Größeweg nicht mal durch Rohre oder ähnliches befestigt werden könnten, ständig würde der Bauhof die Böschung wieder befestigen müssen. Die Verwaltung sicherte zu, dass dies gemeinsam mit der Sanierung des Größeweges erfolgen werde.
Eine Bürgerin bedankte sich für den Verkehrsversuch in der Siemensstraße, die aktuell getroffenen Maßnahmen würden jedoch nicht ausreichen und das Problem nur verlagern. Sie schlug zudem vor, in der Heilbronner Straße komplett ein Halteverbot in Fahrtrichtung ortsauswärts einzurichten.
Weiter wurde bemängelt, dass die Berichte „Aus der Sitzung“ der Gemeinderatssitzungen im vergangenen Jahr nicht mehr abgedruckt wurden. Die Bürgermeisterin bedankte sich für den Hinweis, man werde dies wieder aufgreifen.
TOP 3 - Baugenehmigungsanträge
Zustimmungsverfahren nach §§ 31-36 BauGB; Teilweise Nutzungsänderung und Umbau des Gewächshauses - Einbau einer Wohnung
Das Einvernehmen nach §§ 31-36 BauGB wurde einstimmig versagt.
TOP 4 - Baugenehmigungsanträge
Zustimmungsverfahren nach §§ 31-36 BauGB; Erweiterung Dachgeschoss um 2 Dachgauben; Einbau einer Wohnung
Das Einvernehmen zum Bauvorhaben nach § 36 BauGB wurde einstimmig erteilt.
TOP 5 - Baugenehmigungsanträge
Zustimmungsverfahren nach §§ 31-36 BauGB; Errichtung Wohngebäude mit Garage und teilüberdachtem Stellplatz
- Die Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Stegmühlenweg - 1. Änderung“ für die Inanspruchnahme von nicht überbaubarer Grundstücksfläche mit Terrasse wurde einstimmig erteilt.
- Das Einvernehmen nach§ 36 BauGB i.V.m. § 31 BauGB wurde einstimmig erteilt.
TOP 6 - Baugenehmigungsanträge
Zustimmungsverfahren nach §§ 31-36 BauGB; Bauvoranfrage: Erweiterung best. Carport mit Solarpaneelen
Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 2 BauGB für ein Gebäude in der gewünschten Größe wurde nicht erteilt bzw. nicht in Aussicht gestellt.
TOP 7 - Großaspacher Modell - Finanzierung im Jahr 2025
Die Kooperationsvereinbarung vom 30.04.2008 für das GAM - Großaspacher Modell zwischen der Gemeinde Aspach, der evangelischen Kirchengemeinde Aspach, dem evangelischen Kirchenbezirk Backnang und der Paulinenpflege Winnenden e.V. wurde zuletzt am 12.12.2019 für weitere fünf Jahre verlängert. Dabei wurde unter anderem vereinbart, dass die Paulinenpflege ihren Förderbetrag jährlich um 3.157,50 Euro reduziert.
Diese Vereinbarung ist zum 31.12.2024 ausgelaufen. Die Paulinenpflege kann sich künftig finanziell nicht mehr mit einem jährlichen Förderbetrag beteiligen. Hinzu kommt eine Steigerung der Kostenpauschale seitens der Paulinenpflege im Jahr 2024, da auch diese mit den allgemeinen Kostensteigerungen zu kämpfen hat. Im März 2024 wurde weiterhin die Erhöhung des Beschäftigungsumfanges einer Stelle innerhalb des GAMs beschlossen.
Für die Schulsozialarbeit (CWS) und das GAM sind zum 01.01.2025 folgende VZÄ eingesetzt:
90% angestellt bei der Gemeinde Aspach
80% angestellt bei der Paulinenpflege
50% angestellt bei der Paulinenpflege
Vereinbarungsgemäß stellt die Paulinenpflege die Personalkosten abzüglich aller Zuschüsse der Gemeinde für jedes Jahr in Rechnung.
Die zuvor genannten Tatsachen führen zu einer Kostensteigerung für die Schulsozialarbeit GAM seit 2024. Im Produkt 36.200.200 sind für das Haushaltsjahr 2025 50.000,00 Euro veranschlagt. Gemäß der aktuell vorliegenden Kostenaufstellung fallen für die Gemeinde abzüglich aller Zuschüsse ohne die Fördergelder der Paulinenpflege monatliche Kosten in Höhe von rund 9.790,00 Euro an. Der Planansatz ist damit bereits am Ende des ersten Quartals aufgebraucht.
In einem gemeinsamen Gespräch zum weiteren Vorgehen ab 2025 wurde mitgeteilt, dass eine der Mitarbeiterinnen des GAMs sich verändern möchte und Aspach zum 30.04.2025 verlassen wird. In Anbetracht der gestiegenen Kosten wird zunächst geplant, diese Stelle vorerst nicht wiederzubesetzen. Das Fehlen dieser 50% im GAM wird natürlich Auswirkungen auf dessen Aufgabenerfüllung haben.
Aufgrund der Kurzfristigkeit und dem Wunsch, dass die Aspacher Schülerinnen und Schüler möglichst wenig negative Auswirkungen im laufenden Schuljahr durch die fehlende Finanzierung, bzw. die fehlende Vereinbarung erleiden sollen, hat die Paulinenpflege angeboten, bis zum Ende des Kalenderjahres die bisher gewohnten Fördermittel von 5.270,00 Euro weiterhin zuzuschießen. Alle Beteiligten haben ein großes Interesse daran, das GAM trotz der schwierigen finanziellen Situation auf bestmögliche Weise weiterzuführen.
Bis zum Abschluss der neuen Vereinbarung soll die Finanzierung nun bis Ende Juli (Ende des Schuljahres) geklärt werden.
Kostenaufstellung GAM 01.01.2025 bis 31.07.2025 bei Wegfall der 50% Stelle:
Bruttopersonalkosten (Januar - April, 130%) 36.692,00 EUR
Bruttopersonalkosten (Mai - Juli, 80%) 16.934,40 EUR
Sach- und Gemeinkosten lt. Vereinbarung 12.665,00 EUR
Gesamtkosten (pro Jahr) 66.291,40 EUR
Förderung KVJS 10.573,00 EUR
Beteiligung Kirchengemeinde* 5.000,00 EUR
Beteiligung Paulinenpflege 5.270,00 EUR
Gesamteinnahmen (pro Jahr) 20.843,00 EUR
Finanzierungsbedarf durch Gemeinde 45.448,40 EUR
* die Beteiligung der Kirchengemeinde muss noch im Kirchengemeinderat beschlossen werden
- Würden wir die 50% Stelle erhalten und neu besetzen, betrügen die Kosten für den gleichen Zeitraum 53.941,00 Euro.
- Für das gesamte Jahr 2025 werden sich die Kosten für die Gemeinde auf 68.102,00 Euro belaufen, wenn die 50% Stelle nicht neu besetzt wird.
- Die Verwaltung empfiehlt die 50% Stelle nicht wiederzubesetzen.
Exakte Zahlen können derzeit nicht genannt werden, da noch die Umsetzung einer Tarifsteigerung ansteht.
Im vergangenen Jahr hat die Gemeinde für das GAM ca. 89.000,00 Euro ausgegeben. Separat fallen jeweils noch die Personalkosten für die 90% Stelle (Anstellung bei der Gemeinde) an.
Zu den anfallenden Kosten für die Schulsozialarbeit an der CWS und des GAMs kommt die im vergangenen Jahr beschlossene Schulsozialarbeit mit einer 50% Stelle an den Grundschulen Kleinaspach und Allmersbach a.W. mit Kosten in Höhe von 45.600,00 Euro hinzu.
Diese laufen im Haushalt über das gleiche Produkt. Im Haushalt 2025 sind 50.000 Euro veranschlagt. Diese reichen für die Finanzierung der Schulsozialarbeit nicht aus. Der Gemeinderat muss nun über eine überplanmäßige Ausgabe sowie den Abschluss einer neuen Vereinbarung zwischen den Projektbeteiligten abstimmen.
Die überplanmäßige Ausgabe wird zunächst bis zum Ende des Schuljahres beschlossen. Da die zukünftige Finanzierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar ist und sich ggf. weitere Finanzierungsmöglichkeiten ergeben, soll die überplanmäßige Ausgabe für das neue Schuljahr bis zum Jahresende im Juli separat beschlossen werden. Daraus ergibt sich bis Juli 2025 ein Bedarf in Höhe von rund 42.000,00 Euro.
Bis zum Ende des Schuljahres wird mit allen Projektbeteiligten die geltende Vereinbarung verlängert und in der Zwischenzeit mit dem GAM-Team über die Möglichkeiten der Weiterführung des Projektes besprochen. Mit Beginn des neuen Schuljahres wird eine Vereinbarung für die kommenden Jahre geschlossen.
- Der Gemeinderat stimmte einstimmig der interimsweisen Verlängerung der Kooperationsvereinbarung bis zum Ende des Schuljahres zu.
- Der Gemeinderat stimmte einstimmig einer überplanmäßigen Ausgabe für das Produkt 36.200.200 Schulsozialarbeit, Konto 44290000 in Höhe von 42.000,00 EUR zu.
- Die Verwaltung soll bis Juli 2025 mit der Paulinenpflege und den weiteren Projektbeteiligten über die neue Vereinbarung sowie die Kostenverteilung verhandeln und diese in einer weiteren Gemeinderatssitzung zum Beschluss vorlegen.
TOP 8 - Erneuerung der Elektroinstallation in der Historischen Kelter Kleinaspach
Die Elektroinstallation in der historischen Kelter Kleinaspach ist veraltet und muss erneuert werden. Die dringend erforderliche Ertüchtigung ist nötig, so kam es z. B. am Samstag, 13.Juli 2024 gegen 23 Uhr zu erheblichen Störungen und Stromausfall. Grund für den Ausfall war ein Kabelbrand und eine verschmorte Verteilerdose. Die Elektroinstallation ist nicht mehr Stand der Technik, der weitere Betrieb ein Sicherheitsrisiko mit Brandgefahr. Am 18. Juli 2024 wurde nach der Überprüfung durch einen Elektriker die Anlage außer Betrieb genommen und durch ein Provisorium mit einem Baustromkasten mit Zähler ersetzt, um den sicheren Betrieb von Beleuchtung und Stromversorgung bei Veranstaltungen zu gewährleisten.
Von der Instandsetzung der bestehenden Installation ist aufgrund versteckter, starker Mängel abzusehen. Aus Sicherheitsgründen ist die Erneuerung der Elektroinstallation unumgänglich und die wirtschaftlichste Lösung.
Es wurden insgesamt 4 leistungsfähige Firmen angefragt. Insgesamt gingen drei Angebote ein.
Nach Prüfung durch die Gemeindeverwaltung ergibt sich folgendes Submissionsergebnis:
Firma € brutto Prozent
1. Elektrotechnik Schick, Aspach 28.485,52 100,00
2. Bieter 2 28.756,05 100,95
3. Bieter 3 29.063,29 102,03
Die finanziellen Mittel für die Erneuerung der Elektroinstallation sind im Haushalt 2025 eingestellt.
Die Firma Elektrotechnik Schick, Aspach, wurde einstimmig mit der Erneuerung der Elektroinstallation in der historischen Kelter Kleinaspach zum Angebotspreis von 28.485,52 € beauftragt
TOP 9 - Beschluss über die Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Aspach
In der Gemeinderatssitzung vom 14.03.2022 wurde der einstimmige Beschluss gefasst, gemeinsam im Planungskonvoi mit der Stadt Backnang sowie den anderen Kommunen der vVG-Backnang auf Grundlage des Klimaschutzgesetz (KlimaG BW) § 7c, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen und im Landesförderprogramm „Freiwillige kommunale Wärmeplanung“ einen Antrag auf Fördermittel zu stellen. Förderquote: 80%.
Die Federführung im Planungskonvoi der vVG Backnang übernahm die Stadt Backnang. Die Fachbüros B.A.U.M. Consult GmbH, 12435 Berlin sowie Klima und Energieeffizienz Agentur (KEEA) GmbH, 34121 Kassel, wurden mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt.
Für die kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Aspach fallen anteilige Kosten in Höhe von voraussichtlich 21.116,24 € an. Die vVG Kommunen erhalten nach Abschluss der Planung im Konvoi eine Förderung in Höhe von 80 % der angefallenen Kosten. Die Gemeinde Aspach entsprechend anteilig rd. 16.900 €.
Grundlagen und Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung, sowie die auf der Grundlage formulierten Maßnahmen sind dem Abschlussbericht zu entnehmen.
Die kommunale Wärmeplanung soll als Handlungsleitfaden dienen, um in der Gemeinde Aspach dem Ziel, den Wärme- und Energieverbrauch der Gebäude zu reduzieren, näherzukommen.
Im Maßnahmenkatalog der kommunalen Wärmeplanung wurden ausschließlich Maßnahmen vorgesehen, welche finanziell umsetzbar sind und für deren Umsetzung die Gemeindeverwaltung auch über die notwendigen personellen Ressourcen verfügt.
Grundsätzlich gilt, dass die kommunale Wärmeplanung sowohl nach KlimaG BW als auch nach Wärmeplanungsgesetz (WPG) ein informeller Plan ohne rechtliche Auswirkung ist. Allein der politische Beschluss zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung löst keine frühzeitigen Rechtsfolgen aus dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) für Gebäudeeigentümerinnen oder -eigentümer aus (vgl. auch § 23 Abs. 4 WPG). Erst wenn die Kommune im Anschluss an die kommunale Wärmeplanung eine separate Gebietsausweisung als „Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes“ oder eines „Wasserstoffnetzausbaugebietes“ (vgl. § 26 WPG) beschließt, treten nur in diesem Gebiet die im GEG genannten Pflichten (z.B. 65%-EE-Pflicht in der Wärmeversorgung des Gebäudes) bereits frühzeitig in Kraft (vgl. § 71 Abs. 8 Satz 3 GEG). Gleichzeitig gelten dort dann auch die Ausnahmeregelungen des GEGs. Zudem bewirkt diese Entscheidung keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart oder eine bestimmte Wärmeversorgungsinfrastruktur zu nutzen bzw. zu errichten, auszubauen oder zu betreiben (siehe § 27 Absatz 2 WPG).
Somit bietet die kommunale Wärmeplanung Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern eine wertvolle Orientierungshilfe zu künftigen Wärmeversorgungsoptionen, ersetzt jedoch nicht die individuelle Betrachtung und Bewertung einzelner Gebäude.
Für Gemeindeverwaltung und Gemeinderat ist die kommunale Wärmeplanung eine fundierte und strategische Entscheidungsgrundlage auf dem Weg zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis zum Zieljahr 2040.
Von der kommunalen Wärmeplanung abweichende, ambitioniertere Ziele können jederzeit separat durch den Gemeinderat beschlossen werden.
Sobald die kommunale Wärmeplanung durch den Gemeinderat beschlossen worden ist, wird diese auf der Homepage der Gemeinde Aspach veröffentlicht, damit diese für alle Personen frei zugänglich ist. Auf die Veröffentlichung wird im Mitteilungsblatt sowie in den sozialen Medien hingewiesen.
Nach Beschluss dieses Handlungsleitfadens zur kommunalen Wärmeplanung durch den Gemeinderat sowie der Veröffentlichung kann der Schlussverwendungsnachweis bei der Förderstelle eingereicht werden, welcher notwendig ist, um die zugesagte Förderung für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung in Höhe von 80 % zu erhalten.
Die kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Aspach wurde einstimmig vom Gemeinderat beschlossen und ist Grundlage und Handlungsleitfaden für künftige Entscheidungen.
TOP 10 - Verbesserung der Kapitalausstattung beim Eigenbetrieb Versorgungsbetriebe
1. Ausgangslage
Die Stammkapitaleinlage im Eigenbetrieb Versorgungsbetriebe beträgt derzeit 2.500.000 €.
In den vergangenen Jahren wurden im Eigenbetrieb Versorgungsbetriebe große Investitionen getätigt, die größtenteils über Kredite finanziert wurden. Beispielsweise wurde in der Sparte Wasserversorgung in die NOW-Konzeption investiert und in der Sparte Wärmeversorgung in die Erweiterung des Wärmenetzes im 2. Bauabschnitt.
Um eine optimale Finanzierung der Tilgungsraten für die aufgenommenen Kredite gewährleisten zu können, sollte der Zahlungsmittelüberschuss des laufenden Ergebnisses mindestens so hoch sein, wie die Kredittilgung. Dies geschieht in dem die Kreditlaufzeiten identisch zur Abschreibungsdauer der Investitionen sind. Da in der Vergangenheit jedoch immer kürzere Kreditlaufzeiten gewählt wurden, sind die Tilgungsraten höher als die Abschreibungsraten. Dadurch entstand eine Unterdeckung, die sogenannte „Tilgungs-Streckungs-Problematik“.
Bereits im Rahmen der Haushaltsplanprüfung 2024 wurde durch das Kommunalamt festgestellt, dass der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Versorgungsbetriebe nicht genehmigungsfähig ist, da in der Liquiditätsplanung eine negative Liquidität ausgewiesen wurde. Um diese Liquiditätsproblematik zu lösen, ist eine Stammkapitaleinlage vom Kernhaushalt der Gemeinde Aspach notwendig. Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) ist die Gemeinde dazu verpflichtet die Eigenbetriebe mit den zur Aufgabenerledigung notwendigen Finanz- und Sachmitteln auszustatten und für die Dauer ihres Bestehens funktionsfähig zu erhalten. Dabei soll ein angemessenes Verhältnis zwischen Eigenkapital und Fremdkapital gewahrt sein. Häufig wird ein Richtwert empfohlen, bei dem das Verhältnis zwischen Fremdkapital und Eigenkapital höchstens 2:1 ist, was einem Verschuldungsgrad von 200% entspricht. Das heißt, dass die Schulden höchstens doppelt so hoch sein sollten wie das Eigenkapital. Der Schuldstand im Eigenbetrieb Versorgungsbetrieb zum 31.12.2024 beträgt 8.068.563 € (siehe Haushaltsplan 2025, Seite 612). Dass Eigenkapital sollte demnach rund 4.000.000 € betragen.
2. Zuführung von Stammkapital
In der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage wurde dargestellt, wie sich die Finanzierungslücke aufgrund der Tilgungs-Streckungs-Problematik in den Jahren 2019 bis 2022 darstellt. Bei der Sparte Wasserversorgung ergibt sich eine Unterdeckung von insgesamt 79.62,19 € und bei der Sparte Wärmeversorgung von 808.191,34 €.
Um die Deckungslücke wirksam zu verringern, bzw. zu schließen, schlägt die Verwaltung eine Stammkapitalzuführung in Höhe von 800.000 € vor.
Im Haushaltsplan 2025 ist für die Stammkapitalzuführung an den Eigenbetrieb Versorgungsbetriebe ein Planansatz von 500.000 € unter Produktsachkonto 61200000-78540000.002 vorgesehen. Die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 300.000 € kann durch die vorhandene Liquidität der Gemeinde Aspach abgedeckt werden.
Sofern sich die Finanzlage des Eigenbetriebs in künftigen Jahren verbessert, wird das
Stammkapital in mehreren Schritten an die Gemeinde Aspach zurückgeführt.
3. Neufassung der Betriebssatzung
Da die Höhe des Stammkapitals in der Betriebssatzung festgeschrieben ist, ist aufgrund der Stammkapitalzuführung eine Anpassung der Betriebssatzung notwendig. Die Verwaltung hat dies zum Anlass genommen, die Betriebssatzung auf den aktuellen Stand (Muster des Gemeindetags Baden-Württemberg) zu bringen und eine Neufassung der Betriebssatzung erarbeitet. Es handelt sich hierbei vor allem um redaktionelle Anpassungen. Inhaltlich wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
- Änderung des Stammkapitals von 2.500.000 € auf 3.300.000 €
- Regelung, dass die Wirtschaftsführung nach den Grundlagen der Eigenbetriebsverordnung-HGB erfolgt
- Zuständigkeiten der Bürgermeisterin werden nicht mehr gesondert in der Betriebssatzung geregelt, sondern ergeben sich aus den Bestimmungen der Hauptsatzung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig,
- den Eigenbetrieb Versorgungsbetriebe im Haushaltsjahr 2025 mit einem Stammkapital in Höhe von 800.000 € auszustatten;
- für die Stammkapitalzuführung beim Produktsachkonto 61200000-78540000.002 eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 300.000 € bereitzustellen;
- die Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Versorgungsbetriebe (Anlage 2) zu verabschieden.
TOP 11 - Kapitalerhöhung bei der KAWAG AG & Co.KG
1. Allgemeines:
Die KAWAG AG & Co. KG ist die größte kommunale Stromverteilnetzgesellschaft der Süwag. An der Gesellschaft sind die Kommunen des Versorgungsgebietes mit 51 % und die Süwag AG mit 49 % beteiligt. Die Gesellschaft hat den beteiligten Kommunen seit ihrer Gründung erheblichen Einfluss auf das lokale Stromverteilnetz eingeräumt und bedeutende Beteiligungsbeträge ausgeschüttet. Das Verteilnetz im Netzgebiet der KAWAG Netze wurde deutlich ausgebaut und verstärkt.
Die Gemeinde Aspach ist mit 4,0 Prozent (Stand 31.12.2024) an der KAWAG AG & Co. KG beteiligt. Der von der Gemeinde Aspach in die KAWAG AG & Co. KG eingezahlte Eigenkapitalanteil beträgt 700.071,50 €. Hieraus erhält die Gemeinde eine jährliche Garantierendite von 5,5 % (2024 = 38.503,93 €).
2. Eigenkapitaleinlage / Gesellschafterdarlehen:
Insbesondere durch die Energiewende im Verteilnetz, zusätzliche Anforderungen der E-Mobilität und den notwendigen Ausbau aufgrund des Wirtschafts- und Bevölkerungswachstums in der Region werden weiterhin umfangreiche Investitionen in die kommunalen Netze erforderlich. Ebenso ist ein Rückgang der regulatorischen Eigenkapital-Quote zu verzeichnen, weshalb eine Herstellung der Optimalstruktur für die Optimale Verzinsung des Eigenkapitals notwendig ist.
Durch den steigenden Investitionsbedarf in die Stromnetze der KAWAG AG & Co. KG und die damit einhergehenden Aufnahmen von Fremdkapital, muss mit wirtschaftlicher Wirkung zum 31.12.2025 Eigenkapital der Gesellschaft zugeführt und Fremdkapital in Form von Gesellschafterdarlehen zurückgeführt werden. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen kann zum Optimierungszeitpunkt am 01.01.2026 eine regulatorisch optimierte Eigenkapitalquote von 40,4 % erreicht werden.
Der KAWAG AG & Co. KG soll aus diesem Grund nun ein Kapital in Höhe von insgesamt 8,1 Mio. € zugeführt werden. Davon sollen 1 /3 als Einzahlungen in das Eigenkapital eingebracht werden und 2/3 durch die Gewährung von Gesellschafterdarlehen erfolgen.
Für die Gemeinde Aspach entspricht das einer Eigenkapitaleinlage in Höhe von 211.764,71 €. Dieser Betrag wird, wie der bestehenden Eigenkapitalanteil, mit einer jährlichen Garantierendite von 5,5 % verzinst.
Der Anteil für das Gesellschafterdarlehen von der Gemeinde Aspach liegt bei 423.529,41 €, mit einer Garantieverzinsung von 3,36 Prozent (fest bis 2030).
Die Einzahlung der Gesellschafterdarlehen sowie des Eigenkapitalanteils soll zum 31.12.2025 erfolgen. Gleichzeitig laufen Gesellschafterdarlehen der Gemeinde Aspach in einer Höhe von 150.000 € zum 31.12.2025 aus. Es besteht die Möglichkeit, den auslaufenden Darlehensbetrag für die Kapitaleinbringung zu verwenden. Konkret würde damit für die Gemeinde Aspach ein Restbedarf in Höhe von 485.294,12 € entstehen, welcher einzubringen wäre.
Die jährliche Rendite wird sich dadurch um rund 25.877,65 € erhöhen (aus der Erhöhung der Eigenkapitaleinlage: 11.647,06 € und dem Gesellschafterdarlehen: 14.230,59 €).
Mit den jetzt geplanten kommunalen Gesellschafterdarlehen und der Erhöhung des Eigenkapitalanteils kann eine Eigenkapitalerhöhung erzielt werden, ohne dass die ursprüngliche kommunale Beteiligungsquote verändert wird. Die Stimmanteile in der Gesellschafterversammlung bleiben unberührt. Dadurch wird die KAWAG Netze in die Lage versetzt, den Netzausbau weiterhin konsequent voranzutreiben.
Sofern sich die Gemeinde Aspach für eine Erhöhung der Beteiligung entscheidet, ist dies aus regulatorischen Gründen nur im Paket (Gesellschafterdarlehen und Erhöhung Eigenkapital) möglich.
Sofern sich die Gemeinde gegen die Erhöhung der Eigenkapitaleinlage sowie das Gesellschafterdarlehen entscheidet, hat der Neckarelektrizitätsverband (NEV) angekündigt, diese Anteile zu übernehmen.
Im Haushaltsplan 2025 sind für die Kapitalerhöhung Mittel von 196.100,00 € und für das Gesellschafterdarlehen Mittel von 392.200,00 € eingeplant. Die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von rd. 15.700 € für die Eigenkapitaleinlage bzw. von rd. 31.400 € für das Gesellschafterdarlehen sind durch vorhandene Liquidität der Gemeinde Aspach abgedeckt.
- Der Kapitalerhöhung um 8,1 Millionen Euro bei der KAWAG AG & Co. KG wird zugestimmt.
- Die Gemeinde Aspach führt eine Kapitalerhöhung anteilig in Höhe von 211.764,71 € durch, die mit 5,5 % verzinst wird
- Die Gemeinde Aspach vergibt ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 423.529,41 € an die KWAG AG & Co. KG, das mit 3,36 % verzinst wird.
- Der überplanmäßigen Auszahlung von 15.700 € für die Eigenkapitaleinlage und 31.400 € für das Gesellschafterdarlehen werden zugestimmt.
TOP 12 - Bekanntgaben
- Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass die zuständige Behörde beim LRA Rems-Murr-Kreis eine wasserrechtliche Erlaubnis für Baugrunderkundungen wegen des geplanten Windparks Aspach-Oppenweiler erteilt hat.
- Der Gemeinderat wurde über die Vorlage des Quartalsberichtes des Landratsamtes zum Stand in der Gemeinschaftsunterkunft in der Marbacher Straße informiert. Es fanden kleinere Renovierungsarbeiten und eine Grundreinigung statt, mittlerweile sind die ersten Familien in das obere Stockwerk eingezogen. Vor Ort befindet sich ein neuer Sozialarbeiter, dessen Sprechzeiten aufgrund der neuen Gegebenheiten noch aufgestockt werden sollen. Künftig sollen nur noch anlassbezogene Anwohnersprechstunden angeboten werden, da Beschwerden nachgelassen haben.
TOP 13 - Verschiedenes
Hierzu lag nichts vor.
TOP 14 - Anfragen von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten
Die Gemeinderäte Jung und Touma erkundigten sich nach den Spielplätzen am Klöpferbach in Großaspach sowie in Allmersbach am Weinberg; die Verwaltung verwies auf den nun genehmigten Haushalt. Die Beschaffung einzelner neuer Spielgeräte sei erst mit diesem möglich. Vor zwei Wochen wurde mit der Überarbeitung der Spielplätze begonnen und nun würden diese nach und nach abgearbeitet.
Gemeinderat Bäuerle wurde auf die Nutzung von Longboards in den Weinbergen und damit einhergehenden Beschwerden aufgrund mangelnder Sicherheit der Fußgänger angesprochen. Die Verwaltung wird das Thema aufgreifen.
Gemeinderat Klenk erkundigte sich nach dem Stand der Tiefbauarbeiten in der Spengelgasse und Kernerstraße. Sofern alles nach Plan verliefe, könnten die Arbeiten Ende April abgeschlossen sein.