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Aus der Sitzung
Zu Beginn der Sitzung begrüßte Bürgermeisterin Sabine Welte-Hauff die anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie die interessierten Bürger:innen.
1. Eröffnung der Sitzung
Bürgermeisterin Sabine Welte-Hauff eröffnete die Sitzung. Sie stellte fest, dass die Einladungen zur Sitzung frist- und formgerecht zugegangen sind und das Gremium beschlussfähig ist. Sodann rief sie die Tagesordnung auf und fragte das Gremium, ob zum derzeitigen Kenntnisstand bei einem Gremiumsmitglied Befangenheit bestehe. Dies war für Tagesordnungspunkte 5 und 6 der Fall. Anträge zur Tagesordnung wurden nicht vorgebracht.
2. Planungsrechtliche Vorgaben für die städtebauliche Konzeption der Neubebauung des Areals der Höhengaststätte Sinzenburg
In der Sitzung des Gemeinderats am 28.03.2022 wurde die städtebauliche Konzeption für eine Neubebauung auf dem Areal der Höhengaststätte Sinzenburg vorgestellt. Sowohl die Verwaltung als auch die Mitglieder des Gemeinderats haben Bedenken beim Maß der baulichen Nutzung vorgebracht, welche das zuständige Planungsbüro im Nachgang zur Sitzung in eine Abwägung bringen wollte. Insbesondere wurde der Stellplatzschlüssel, die unmittelbare Nähe der Bebauung zur Landesstraße und ein fehlender Spielplatz in Frage gestellt. Auch wurden ein Besucherparken und Anlieferverkehr thematisiert.
Zwischenzeitlich wurde der Verwaltung von Seiten des Planungsbüros zurückgemeldet, dass die Anzahl der Stellplätze den Vorgaben der Landesbauordnung (LBO) entspräche, es bei Reihenhäusern gemäß der LBO keine Pflicht zur Errichtung eines Spielplatzes gibt und dass bei einem vergrößerten Abstand zur Straße eine ganze Häuserreihe wegfallen müsste, was gleichbedeutend mit der Einstellung des Projekts wäre. Der Gemeinderat hat gemeinsam mit der Verwaltung bei einem Ortstermin das Areal und die Bestandsbebauung in Sinzenburg in Augenschein genommen, um im Hinblick auf die Planungshoheit der Gemeinde die Vorgaben für eine verträgliche Bebauung des Areals festlegen zu können. Dabei wurde nochmals deutlich, dass es nur sehr geringe Parkmöglichkeiten innerhalb des Ortsteils gibt. Zudem wurden die Gebäudefluchten der Bestandshäuser für die zukünftige Bebauung als Vorgabe herangezogen. Die neue Bebauung soll sich an den Gebäudefluchten der Wohnhäuser Sinzenburg 3/1 und Sinzenburg 26 einfügen. Das Wohngebäude Sinzenburg 3/1 hält einen Abstand von ca. 10 m zur öffentlichen Verkehrsfläche ein, beim Gebäude Hausnummer 26 sind es ca. 7 m.
Weiter ist die Konzeption an die Barrierefreiheit anzupassen. Auch ist eine verkehrliche Zufahrt an jedes Wohngebäude vorzusehen. In der Gesamtplanung müssen auch die Voraussetzungen für die Bushaltestellte im Bestand Beachtung finden.
Nach einiger Diskussion entschied sich das Gremium mehrheitlich für die von der Verwaltung ausgearbeiteten Vorgaben. So wird eine Bebauung grundsätzlich befürwortet, allerdings ist ein Abstand zur Landstraße von 7m einzuhalten und mindestens 2 Stellplätze pro Wohneinheit vorzuhalten.
3. Bebauungsplan "Sportplatzerweiterung Kleinaspach" und örtliche Bauvorschriften in Aspach-Kleinaspach
1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung
2. Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Aspach hat am 06.05.2019 den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan "Sportplatzerweiterung Kleinaspach" mit örtlichen Bauvorschriften in Aspach - Kleinaspach gefasst und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage die öffentliche Auslegung durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung fand dann, nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung, am 09.05.2019 in der Zeit vom 20.05.2019 – 21.06.2019 statt. Parallel hierzu wurden die Träger öffentlicher Belange angeschrieben.
Maßgebend für den Auslegungsbeschluss und die Auslegung ist der Entwurf des Bebauungsplans „Sportplatzerweiterung Kleinaspach“ mit örtlichen Bauvorschriften in Kleinapach mit Lageplan, Textteil, der Begründung mit Umweltbericht und Eingriffs- und Ausgleichsbilanz des Büros Wick und Partner aus Stuttgart vom 02.07.2018/06.05.2019, die faunistische Untersuchung mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung des Büros Dipl. Geogr. Matthias Güthler, Ludwigsburg, vom 16.11.2015, die gutachterliche Stellungnahme über die Verträglichkeit der Sportplatzbeleuchtung i.S. des § 19 BNatSchG mit nachgewiesenen Tierarten und Schutzgebieten vom 22.03.2019 sowie die schallschutztechnische Untersuchung des Büros BS Ingenieure, Ludwigsburg, vom 21.07.2017.
Eigentlich war der Satzungsbeschluss für Herbst 2019 vorgesehen. Dieser wurde aber zurückgestellt, nachdem seitens der Sportvereinigung Kleinaspach / Allmersbach am Weinberg e.V. der Wunsch vorgetragen wurde, für die erforderlichen Trainingskapazitäten den alten Sportplatz weiter nutzen zu können. Daraufhin hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 07.10.2019 beschlossen, die zum Ausgleich für den Eingriff durch den Sportplatz vorgesehene Aufforstung des alten Sportplatzes zum Wald nicht umzusetzen und eine Änderung der Ausgleichskonzeption zu erarbeiten, um eine Weiternutzung des Waldsportplatzes zu ermöglichen.
Auf Grund der zwischenzeitlichen Situation soll nun der Bebauungsplan mit der ursprünglichen Ausgleichskonzeption, die eben die Aufforstung des alten Sportplatzes auf Gemarkung Pleidelsheim beinhaltet, als Satzung beschlossen werden. Anstelle der für die Entnahme von Ökopunkten aus dem kommunalen Ökokonto der Gemeinde vorgesehenen Maßnahme „Waldrefugium Föhrenberg“ soll nunmehr eine Entnahme aus der Maßnahme „Mistelaktion Talmühle“ erfolgen.
Der erforderliche öffentlich-rechtliche Vertrag für die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen wurde vom Landratsamt und der Gemeinde Pleidelsheim bereits unterzeichnet.
Nachdem die Fragen aus dem Gremium zum Kunstrasenplatz und der Generierung von Ökopunkten beantwortet waren und alle Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerschaft behandelt wurden, stimmte das Gremium einstimmig dafür, den Bebauungsplan wie vorgelegt als Satzung zu beschließen.
4. Notstromversorgung Feuerwehrhaus Kleinaspach
Beschaffung eines Diesel-Stromgenerators
Das Feuerwehrgerätehaus in Kleinaspach soll als „Kommandantenhaus“ eine Notstromversorgung erhalten. Hierfür wird eine Notstromversorgung mittels eines Diesel-Stromgenerators mit einer Leistung von 60 bis 100 kVA benötigt. Zudem muss ausreichend Kraftstoff für eine 72-stündige Betriebsdauer der Netzersatzanlage unter Volllast vorgehalten werden. Bei stationären Anlagen lässt sich dies z. B. durch Zusatztanks oder über den Heizölvorrat des Feuerwehrhauses sicherstellen.
Im Haushalts 2022 sind insgesamt 50.000,00 € für die Beschaffung eines herkömmlichen Notstromaggregates als auch für ein Notstromaggregat auf Rädern mit Mast eingestellt.
Das Bauamt der Gemeinde hat verschiedene Angebote eingeholt. Als wirtschaftlichstes Angebot schlug die Verwaltung den Kauf eines G100-CE Doosan mit einer Leistung von 80 kW und 100 kVA zu einem Preis von 21.900 € netto vor. Dieses Aggregat soll fest verbaut werden. Der Gemeinderat gab einmütig seine Zustimmung.
5. Neugestaltung des Spielplatzes an der Kindertagesstätte Häulesweg in Kleinaspach
Die Spielgeräte im Außenbereich der Kindertagesstätte Häulesweg in Kleinaspach wurden über einen längeren Zeitraum nicht erneuert oder saniert.
Die vorhandene Schaukel ist marode. Aus diesem Grund muss diese komplett ausgetauscht werden. Zur Erweiterung der Spielmöglichkeiten möchte die Gemeindeverwaltung Aspach zudem in Absprache mit der Kindergartenleitung eine zusätzliche Spielanlage (Klettergerüst) errichten.
Die Kosten in Höhe von 40.000,00 € wurden im Haushalt 2022 eingeplant.
Im vorgelegten Angebot sind folgende Spielgeräte enthalten:
- Spielanlage (Klettergerüst) - Neu
- Balancierschlange - Neu
- Reck – dreifach - Ersatz
- Storchenschaukel - Ersatz
- Dreifachschaukel - Ersatz
Für die Montage der Spielgeräte soll der Bauhof eingesetzt werden. Der Gemeinderat begrüßte die Maßnahme und votierte einstimmig für die Neugestaltung des Spielplatzes und die Annahme des günstigsten Angebots in Höhe von 22.931,30 € brutto.
6. Neugestaltung des öffentlichen Spielplatzes im Bereich Schubertstraße / Silcherstraße
Ähnlich verhält es sich bei dem Spielplatz am Kindergarten Schubertstraße. Dort sind sämtliche Spielgeräte in die Jahre gekommen. In
der Sitzung am 4. Oktober 2021 hatte der Gemeinderat den Beschluss gefasst, den Spielplatz wieder attraktiver zu gestalten. Hierfür waren im Haushalt 2022 30.000 € eingestellt worden.
Folgende Beschaffungen sind vorgesehen:
- Spielanlage (Spielhaus) - Ersatz
- Anbaurutsche - Ersatz
- Vierfachschaukelgerüst – Ersatz
- Schaukeltau und zwei Sicherheitsschaukelsitze – Ersatz
Die Montage soll vom Bauhof vorgenommen werden. Auch hier votierten die Ratsmitglieder einstimmig für die Ertüchtigung und das günstigste Angebot in Höhe von 23.560,81 € brutto
7. Hundesteuer
Mit Tagesordnungspunkt 7 wollte die Verwaltung das Gremium über die allgemeine Entwicklung der Hundesteuer informieren. Derzeit gibt es knapp 500 Hunde in Aspach. Die Gebühren wurden zuletzt 2020 angepasst. Die Steuereinnahmen belaufen sich für das vergangene Jahr auf 61.450,00 €. Die Verwaltung schlug dem Gremium eine Erhöhung der Hundesteuer zum nächsten Haushaltsjahr vor. Eine Beratung darüber soll im Herbst stattfinden. Zudem wurde das Thema „Hundesteuerbefreiungen“ nochmals diskutiert. Nachdem das Gremium den Vorschlag der Verwaltung einstimmig annahm, soll zum 1. Juli 2022 eine neue Hundesteuersatzung in Kraft treten, welche unter anderem Jagdhunde und Hunde von Nebenerwerbslandwirten von der Hundesteuer befreit.
8. Festsetzung der Zuwendungen an die örtlichen Vereine
Die Vereine wurden mit Schreiben vom 17. Januar 2022 sowie über eine Veröffentlichung im Amtsblatt und auf der Internetseite der Gemeinde Aspach darüber informiert, dass bis zum 30. April 2022 die Antragsformulare für die Beantragung der Zuschüsse nach der Vereins-förderrichtlinie der Verwaltung vorgelegt werden müssen. Insgesamt sind von 23 Vereinen bzw. Organisationen/Institutionen Förderanträge eingegangen.
Folgende Beträge wurden vom Gemeinderat bewilligt:
Zuschuss für die Aufwendungen für die Unterhaltung von Sportanlagen:
SG Sonnenhof Großaspach e.V.: 11.250,00 €
Sportvereinigung Kleinaspach/Allmersbach a.W. e.V.: 5.000,00 €
TSV Bad Rietenau e.V.: 5.600,00 €
TC Aspach e.V.: 2.100,00 €
Summe
23.950,00 €
Jubiläumsgaben:
Verein Gründungsjahr Zuschuss
CVJM Kleinaspach/Allmersbach a.W. / 1922/100 Jahre / 1.000,00 €
SpvGG Kleinaspach/Allmersbach a.W. e.V. / 1947/75 Jahre / 750,00 €
Summe
1.750,00 €
9. Bekanntgaben
9.1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Bürgermeisterin Sabine Welte-Hauff gab bekannt, dass der Gemeinderat für den Abschluss eines Wärmeliefervertrages mit der Süwag Grüne Energien AG & Co. KG und den Anschluss der Conrad-Weiser-Schule an die Nahwärme Großaspach gestimmt hat.
9.2. Baugenehmigungsanträge
Hierzu lag nichts vor.
9.3. Sonstiges – Wertholz-Submission
Am 02. März 2022 fand die „Göppinger Submission“ statt. Dort wurde das Gemeindeholz verkauft. Insgesamt wurde eine Verkaufserlös vom rd. 40.000 € erzielt. Aus dem Aspacher Gemeindewald wurden vor allem Eichenstämme sowie Stämme von Elsbeere und Hainbuche veräußert. Die Eichenstämme werden vor allem für die Herstellung von Eichenfässern und „Schlossdielen“ genutzt sowie für die Verarbeitung zu großen, massiven Tischplatten. Der Gemeinderat wurde hierüber informiert.
10. Verschiedenes
Hierzu lag nichts vor.
11. Anfragen von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten
Es wurden keine Fragen gestellt.