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Aus der Sitzung
Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 28.03.2022
Zu Beginn der Sitzung begrüßte Bürgermeisterin Sabine Welte-Hauff die anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie die interessierten Bürgerinnen und Bürger und die Presse.
1. Eröffnung der Sitzung
Bürgermeisterin Sabine Welte-Hauff eröffnete die Sitzung. Sie stellte fest, dass die Einladungen zur Sitzung frist- und formgerecht zugegangen sind und das Gremium beschlussfähig ist. Sodann rief sie die Tagesordnung auf und fragte das Gremium, ob zum derzeitigen Kenntnisstand bei einem Gremiumsmitglied Befangenheit bestehe. Dies war nicht der Fall.
2. Baugenehmigungsanträge - Zustimmungsverfahren nach §§ 31 - 36 BauGB
Neubau Dreifamilienhaus mit Garage
Herzogstraße, Flst. Nr. 3086/1, 71546 Aspach – Großaspach
Die Bauherrschaft beantragt den Neubau eines Dreifamilienhauses mit zwei Einzelgaragen und drei Stellplätzen. Die Bauherrschaft hat vor Einreichung des Bauantrages angefragt, ob die Gemeinde eine Zustimmung zu einer geringfügigen Überschreitung der Baugrenze in Aussicht stellen kann. Der Gemeinderat konnte sich dies entsprechend vorstellen.
3. Vorstellung städtebauliche Konzeption "Neubebauung des Areals Höhengaststätte Sinzenburg"
Die Werner Wohnbau GmbH & Co. KG hat im Auftrag des Eigentümers eine städtebauliche Konzeption für eine Neubebauung des Areals der Höhengaststätte Sinzenburg vorgelegt. Der Entwurf wurde in der Sitzung präsentiert.
Ein Projektmitarbeiter war anwesend, um die Konzeption in der Gemeinderatssitzung vorstellen und für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Gemeindeverwaltung und Gemeinderat kritisierten die Zahl der vorgesehenen Stellplätze, da entlang der Landstraße nicht geparkt werden kann. Ebenso fehlt eine Spielfläche auf dem Areal. Bedenken wurden auch über den Abstand und die Position der Eingangstüren im Verhältnis zur Landstraße geäußert. Hier soll nach Meinung des Gremiums ein größerer Abstand eingeplant werden, um die Sicherheit der Bewohner zu erhöhen.
Die Firma will nun mit den Kritikpunkten umgehen und intern prüfen.
4. Genehmigungsverfahren eines Sonderlandeplatzes Völkleshofen-Lichtenberg
Mit Schreiben des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 7. März 2022, eingegangen am 10. März 2022 wurde die Gemeinde Aspach über das laufende Antragsverfahren der Segelfliegergemeinschaft Backnang e. V. auf Genehmigung eines Sonderlandeplatzes auf dem Segelflugplatz Völkleshofen-Lichtenberg informiert.
Bis 14. April 2022 findet die Offenlage der Antragsunterlagen sowohl im Rathaus der Gemeinde Aspach als auch im Rathaus der Gemeinde Oberstenfeld statt.
Im Rahmen der Offenlage ist auch die Gemeinde Aspach zur Stellungnahme aufgerufen.
Die Genehmigung des Sonderlandeplatzes würde den Flugbetrieb für motorisierte Flugzeuge bis zu einem Gewicht von 2.000 kg erlauben.
Den Antragsunterlagen sind Lärmimmissionsgutachten und ein technischer Bericht beigefügt, welche im Anhang dieser Vorlage zu finden sind.
Die Lärmspitzen laut Gutachten betragen
- Auf der Start- und Landebahn: 86 dB(A)
- In Altersberg: 69 dB(A)
- In Kleinaspach: 62 dB(A)
Die durchschnittliche Lärmbelastung liegt jeweils bei 42 dB(A) oder darunter, sodass davon auszugehen ist, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden können.
Die Betreiber des Flugplatzes haben der Gemeinde eine Absichtserklärung für den künftigen Betrieb nach Erteilung der Erlaubnis vorgelegt. Demnach erfolgt der Antrag auf Wunsch des Verkehrsministeriums, da die Genehmigung dauerhaft ist und seitherige, auf 2 Jahre begrenzte Erlaubnisse für einzelne Flugzeuge ersetzt. Es soll keine Ausweitung des Flugbetriebs geben. Der Platz steht auch weiterhin nur für die Mitglieder und deren Belange zur Verfügung. Flugzeuge über 600 kg benötigen auch weiterhin eine Genehmigung im Vorfeld des Starts oder der Landung.
Die Verwaltung geht daher davon aus, dass sich der Status Quo nicht ändert. Auf Wunsch des Gremiums wird die Verwaltung nun die Zusicherungen des Vereins als Bedingung für die eigene Zustimmung heranziehen, um auch so den Status Quo abzusichern.
5. Ausbau der Wasserversorgung Aspach: Druckerhöhungsanlage Schönenbühlhof und Umbau Pumpwerk Einöd - Vergabe Planungsleistungen
In der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2020 wurde dem Gemeinderat der geplante Ausbau der Wasserversorgung Gemeinde Aspach (Eigenwasserkonzeption) im Zuge der NOW-Maßnahme vorgestellt.
Hier wurde auch der Grundsatzbeschluss gefasst, dass der Ausbau der Wasserversorgung wie vorgestellt erfolgen soll.
In der Zwischenzeit befindet sich die NOW-Maßnahme auf der Zielgeraden. Die Inbetriebnahme der Rohwasserleitung sowie die Abnahme unserer Reinwasserleitung ist für Ende Mai 2022 geplant.
Aufgrund des aktuellen Standes der NOW-Maßnahme ist es nun an der Zeit, unsere Eigenwasserkonzeption weiter fortzusetzen.
Hier stehen nun folgende zwei Maßnahmen der bereits vorgestellten Punkte an:
- Druckerhöhungsanlage (DEA) Schönenbühlhof + Umbau Rohrkeller HB Schönenbühl
Momentan werden sowohl der Schönenbühlhof sowie auch das daneben befindliche Wochenendhausgebiet über den Hochbehälter Hahnbühl im Einzugsgebiet der Gemeinde Oppenweiler versorgt. Diese bestehende Leitung soll zukünftig zur Rohwasserleitung umfunktioniert werden, um das Rohwasser der Gemeinde Aspach, über den Knotenpunkt vor dem Schönenbühlhof, zum Wasserwerk Murrtal der NOW zu befördern. Deswegen müssen die genannten Ortschaften, bis zu der Errichtung des Hochbehälters Berghau, mithilfe einer DEA im Hochbehälter Schönenbühl versorgt werden.
- Umbau Einspeisung in den Sammelbehälter im Pumpwerk Einöd
Die Reinwasserleitung vom Hochbehälter Schönenbühl zum Pumpwerk Einöd steht kurz vor der Fertigstellung. Um die Leitung sinnvoll nutzen zu können, sind folgende Umbauarbeiten im Pumpwerk Einöd notwendig.
Bezüglich der genauen Maßnahme wird auf die Sitzungsvorlage TOP-Nr. 3 „Trinkwasserversorgung Gemeinde Aspach: Ausbau der Wasserversorgung Gemeinde Aspach im Zuge der NOW-Eigenwasserkonzeption“ in der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2020 verwiesen.
Die Gesamtkosten im Erhöhungsantrag betragen: 1.145.000,00 € netto.
Für die Planung hat die Gemeinde ein Honorarangebot in Höhe von 86 228,99 € eingeholt.
Ob ein Zuschuss seitens des Regierungspräsidiums Stuttgart gewährt wird, ist derzeit noch unklar.
Nachdem im Gremium über den Stand der Arbeitsstellen und die genaue technische Umsetzung der Druckerhöhungsanlage diskutiert wurde, genehmigte der Gemeinderat die Beauftragung des Ingenieurbüros einstimmig.
6. Bekanntgaben
6.1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Hierzu lag nichts vor.
6.2. Baugenehmigungsanträge
Hierzu lag nichts vor.
6.3. Sonstiges
Bürgermeisterin Sabine Welte-Hauff gab bekannt, dass die Bewerbungsfrist für die Schwäbische Waldfee bis zum 11. April 2022 verlängert wurde Sie appellierte an das Gremium, geeignete Kandidatinnen zwischen 18 und 25 Jahren anzusprechen. Aspach hatte bislang noch keine eigene Waldfee. Dies wäre im Jubiläumsjahr besonders toll. Die Bürgermeisterin stellte nochmals die Vorzüge der Waldfee dar:
Als Waldfee kommt man viel im Gebiet des Schwäbischen Waldes herum und kann viele tolle Kontakte knüpfen und die Augen von Jung und Alt zum Leuchten bringen.
Es besteht eine tolle Gemeinschaft unter den Waldfeen. Man bekommt eine Aufwandsentschädigung und einen Mini Cooper als „Dienstwagen“.
7. Verschiedenes
Hierzu lag nichts vor.
8. Anfragen von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten
Aus dem Gremium wurden keine Fragen eingereicht.