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Aus der Sitzung
Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 14.03.2022
Zu Beginn der Sitzung begrüßte Bürgermeisterin Sabine Welte-Hauff die anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie die interessierten Bürgerinnen und Bürger und die Presse.
1. Eröffnung der Sitzung
Bürgermeisterin Sabine Welte-Hauff eröffnete die Sitzung. Sie stellte fest, dass die Einladungen zur Sitzung frist- und formgerecht zugegangen sind und das Gremium beschlussfähig ist. Sodann rief sie die Tagesordnung auf und fragte das Gremium, ob zum derzeitigen Kenntnisstand bei einem Gremiumsmitglied Befangenheit bestehe. Dies war nicht der Fall.
2. Baugenehmigungsanträge - Zustimmungsverfahren nach §§ 31 - 36 BauGB
Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Carport und Stellplatz
Grießbergstraße, Flst. Nr. 1937/9, 71546 Aspach
Die Bauherrschaft beantragt den Neubau eines Einfamilienhauses sowie eines Carports und eines Stellplatzes. Mit dem Balkon und der Spindeltreppe zum Garten wird die Baugrenze geringfügig überschritten. Der Bebauungsplan erlaubt Überschreitungen mit untergeordneten Bauteilen um bis zu 1,0 m. Das Gremium erteilte daher einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
3. Baugenehmigungsanträge - Zustimmungsverfahren nach §§ 31 - 36 BauGB
Wohnhausumbau und -erweiterung, Neubau Carport
Mairichweg 38, Flst. Nr. 3780, 71546 Aspach
Die Bauherrschaft hat den Umbau des Bestandsgebäudes und den Neubau eines Carports beantragt. Der Carport überschreitet die Baulinie um 2 Meter. Der Umbau fügt sich hingegen in die Umgebungsbebauung ein. Nach erfolgter Aussprache votierte der Gemeinderat mehrheitlich dafür, nochmals auf die Bauherrschaft zuzugehen und eine verträgliche Lösung anzustreben. Des Weiteren strebt die Gemeindeverwaltung den Erlass einer Carportsatzung an.
4. Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung bezüglich der Steinbrucherweiterung des Steinbruchs Zwingelhausen, 71737 Kirchberg-Zwingelhausen
Die Firma Lukas Gläser GmbH & Co. KG betreibt den Steinbruch bei Zwingelhausen, Gemeinde Kirchberg an der Murr, auf Grundlage der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 23.08.2004. Nordöstlich schließt das Gemeindegebiet Aspach an.
Die genehmigte Steinbruchfläche beträgt 40,8 ha. Der genehmigte Abbau hat die Südgrenze erreicht. Zur Weiterführung des Standorts wird zeitnah eine Erweiterungsfläche notwendig. Die geplante Erweiterung in östliche Richtung beträgt 5,5 ha. Sie liegt auf Backnanger Stadtgebiet.
Die vollständigen Planungsunterlagen sind derzeit mittels Verlinkung auch auf der Homepage der Gemeinde Aspach zur Einsichtnahme abrufbar.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden immissionsschutzfachliche Sachverständigen-gutachten zu Schall-, Staubimmissionen und Erschütterungen erstellt. Die Ergebnisse der Gutachten bestätigen für den Regelbetrieb die Einhaltung der Grenz- bzw. Anhaltswerte. Berücksichtigung fanden im Gutachten die jeweils maximal möglichen Immissionsauswirkungen bezogen auf die jeweils geringsten Entfernungen zwischen Emissions- und Immissionsorten (schützenswerte Objekte). Diese sind die Ortsrandlagen Unterschöntal, Fürstenhof und Zwingelhausen in Entfernung um ca. 700 m zu den neuen Abbaugrenzen.
Da der Steinbruch mit der geplanten Erweiterung nicht auf Aspacher Gemarkung liegt, ist die Gemeinde keine nach der 9. BImSchV im Verfahren zu beteiligende Behörde. Dennoch hat das Amt für Umweltschutz des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis darauf hingewiesen, dass sich die Gemeinde Aspach im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren äußern kann. Einwendungen können in der Frist von 15. Februar 2022 bis 14. April 2022 erhoben werden.
Aufgrund der positiven immissionsschutzfachlichen Sachverständigengutachten beschloss der Gemeinderat, keine Einwendungen zu erheben.
5. Bürgerfahrdienst - Vorstellung und Stand des Projektes
In der Sitzung des Gemeinderates am 26.07.2021 wurde über die Bemühungen des Großaspacher Diakonievereines zur Einrichtung eines Bürgerfahrdienstes informiert. Herr Philip Beveridge und Herr Dr. Jürgen Wuthe haben in den vergangenen Monaten intensiv an dem Projekt gearbeitet und die Ergebnisse regelmäßig der Verwaltung vorgestellt. Diese Ergebnisse wurden in der Gemeinderatssitzung vorgestellt und diskutiert, da nun die Anregungen aus dem Gremium miteinfließen sollten.
Ziel des Projektes „Bürgerfahrdienst“ ist ein Angebot an ältere und mobilitätseingeschränkte Personen in Aspach für eine bessere Teilhabe. Möglich sind Fahrten zu Arztterminen in Aspach, Backnang oder Oberstenfeld, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Auch die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen oder das Erledigen von Einkäufen, Friseurbesuchen oder der Besuch der Bibliothek soll so erleichtert werden.
Die Nutzung des Bürgerfahrdienstes ist kostenlos, es wird jedoch im Bus eine Spendenmöglichkeit geben. Die Nutzer werden jeweils von Haustür zu Haustür gebracht.
Die Diskussionen im Gremium betrafen den Kosten- und Personaleinsatz der Gemeindeverwaltung, eine etwaige Konkurrenzsituation zu örtlichen Transportunternehmen und die Ausgestaltung des Fahrdienstes (Einsatzzeiten, kostenlos oder nicht, Öffnung der Zielgruppe für alle Menschen in Aspach, Kombination mit weiteren Angeboten der Gemeindeverwaltung). Bürgermeisterin Sabine Welte-Hauff will die Rückmeldungen aus dem Gremium in die nächste Besprechungsrunde mit dem Diakonieverein einfließen lassen.
6. Ergänzung zum TOP 5 Vergabe für Planungsleistung für den Barrierefreien Umbau der Bushaltestellen von der GRS am 21.02.2022
In der Gemeinderatssitzung am 22.02.2021 wurde als Beschluss gefasst, nicht nur die Bushaltestelle Schafhaus Richtung Kleinaspach Ortsmitte, sondern auch die Bushaltestelle Schafhaus Richtung Röhrach barrierefrei auszubauen.
Allerdings waren die Kosten für diese zusätzliche Bushaltestation nicht in dem Honorarangebot vom Ingenieurbüro Frank GmbH aus Backnang vorgesehen, welches in der Gemeinderatssitzung am 21.02.2022 vorgestellt wurde.
Daher hat sich die Gemeindeverwaltung Aspach am 28.02.2022 ein ergänzendes Honorarangebot zu dem Hauptangebot vom Ingenieurbüro Frank GmbH, Backnang eingeholt.
Der Gemeinderat hat nun auch dieses Angebot mit den Leistungsphasen 2, 3 sowie 5 bis 8 incl. der örtlichen Bauüberwachung für den barrierefreien Umbau der Bushaltestation Schafhaus Richtung Röhrach abgesegnet. Das Honorar für den barrierefreien Umbau der geplanten Bushaltestelle wird mit max. 7.831,54 € brutto veranschlagt.
7. Beauftragung Machbarkeitsstudie für ein Projekt Jahnstraße
Die Gemeinde möchte die Entwicklung der Jahnstraße in Großaspach weiter voranbringen. Für die bachseitigen Grundstücke der Gemeinde im Gewann Mairich (Flst. 416/1 und weitere) kommt ein Mehrzweckgebäude mit verschiedenen Nutzungseinheiten in Frage. Dieses soll das Sozial- und Gemeinwesen in der Gemeinde Aspach stärken und fördern. Das Projekt kann mit Mietwohnbau (barrierefrei) kombiniert.
Um die Realisierung dieses Projekts zu prüfen, schlug die Verwaltung eine Machbarkeitsstudie vor. Ein Angebot von Architekt Küstner liegt vor. Nachdem die Anregungen aus dem Gremium aufgenommen wurden, ermächtigte der Gemeinderat die Verwaltung, in die Planung/Machbarkeitsstudie einzusteigen. Der Gemeinderat stimmte, unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2022, der Beauftragung von Architekt Küstner zum Angebot von 14.875 € incl. MWSt. und der überplanmäßigen Ausgabe zu.
8. Beschluss zur Erstellung einer freiwilligen kommunalen Wärmeplanung nach Klimaschutzgesetz § 7c im Planungskonvoi mit der Stadt Backnang und anderen Kommunen der vVG-Backnang.
Eine zentrale Säule im Klimaschutz stellt die Wärmewende dar. Um eine klimafreundliche Wärmeversorgung im Land zügig voranzubringen, hat das Land Baden-Württemberg mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes (KSG) (14.10.2020) eine wichtige Grundlage geschaffen. Für die kommunale Wärmeplanung gibt das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 vor. Gemäß Gesetzesbegründung bedeutet dies, dass durch die Wärmeversorgung spätestens im Jahr 2040 keine Treibhausgas-Emissionen mehr verursacht werden dürfen. Um dies zu erreichen, wurden per Gesetz alle Stadtkreise und Großen Kreisstädte (so auch die Stadt Backnang), zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet.
Dieser kommunale Wärmeplan zeigt nach einer detailreichen Analyse der Ausgangssituation die erschließbaren Potenziale zur Einsparung, Effizienzsteigerung und Nutzung erneuerbarer Energieträger in der Wärmeversorgung auf und gibt mit Handlungsstrategien sowie konkreten Projekten einen gangbaren Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 vor.
Zwar sind die kreisangehörigen Kommunen nicht gesetzlich zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet, jedoch ist dies ein äußerst sinnvolles Klimaschutzinstrument. Zudem hat sich die Landesregierung das Ziel gesetzt, dass bis Ende 2026 für mehr als 50 Prozent der Gemeinden in Baden-Württemberg ein kommunaler Wärmeplan vorliegt und dafür ein Förderprogramm aufgesetzt. Im Förderprogramm werden über einen sogenannten Planungskonvoi, ein Zusammenschluss aus mindestens drei Kommunen, ein freiwilliger kommunaler Wärmeplan erarbeitet. Ziel des Planungskonvoi ist es gemeinsam mit der vVG-Backnang einen interkommunalen Wärmeplan zu erarbeiten.
Das Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung ist eine strategische Planungsgrundlage, welche fortan in alle formellen Planungen integriert werden soll. Zielsetzung innerhalb des Klimaschutzgesetzes ist es, alle Gebäude innerhalb der Gemarkung klimaneutral mit Wärme zu versorgen.
Der Gemeinderat hat daher beschlossen, die Erstellung einer freiwilligen kommunalen Wärmeplanung nach Klimaschutzgesetzt § 7c im Planungskonvoi mit der Stadt Backnang und anderen Kommunen der vVG-Backnang einzugehen. Die Auftragssumme für die Gemeinde Aspach beträgt ca. 21.116,24 € (inkl. MwSt). Davon werden 80% in der Konvoi-Planung gefördert.
9. Bekanntgaben
9.1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Hierzu lag nichts vor.
9.2. Baugenehmigungsanträge
Hierzu lag nichts vor.
9.3.1 Sonstiges
Ein Unternehmer hat sich bei der Gemeindeverwaltung gemeldet. Er möchte auf dem Löwenareal ein bis zweimal die Woche einen Foodtruck aufstellen. Das Unternehmen hat aktuell bereits einen Foodtruck auf dem Parkplatz des BayWa stehen. Die Verwaltung konnte sich einen Foodtruck auf dem Löwenareal vorstellen. Auch der Gemeinderat zeigte sich aufgeschlossen. Bevor eine längerfristige Erlaubnis erteilt wird, soll der Foodtruck in einer Erprobungsphase die Rentabilität testen können und von den Bürgerinnen und Bürgern getestet werden.
10. Verschiedenes
Über das Regierungspräsidium Stuttgart erreichte die Gemeindeverwaltung ein luftverkehrsrechtlicher Antrag der Segelfliegergemeinschaft Backnang auf Erteilung eines Sonderlandeplatzes auf dem Gelände Völkleshofen-Lichtenberg. Eine positive Bescheidung ermöglicht die Nutzung des Platzes für motorisierte Flugzeuge bis 2.000 kg.
Die Antragsunterlagen liegen im Rathaus bis 14. April aus. Die Gemeinde wurde ebenfalls zur Stellungnahme aufgefordert und wird die Thematik in der Sitzung am 28.03.2022 aufgreifen.
9. Anfragen von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten
Fragen aus dem Gremium betrafen die aktuelle Flüchtlingssituation in Aspach und die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine.