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Aus der Sitzung
Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 21.02.2022
1. Eröffnung der Sitzung
Bürgermeisterin Sabine Welte-Hauff eröffnete die Sitzung. Sie stellte fest, dass die Einladungen zur Sitzung frist- und formgerecht zugegangen sind und das Gremium beschlussfähig ist.
Sodann rief sie die Tagesordnung auf und fragte das Gremium, ob zum derzeitigen Kenntnisstand bei einem Gremiumsmitglied Befangenheit bestehe. Dies war nicht der Fall.
2. Baugenehmigungsanträge - Zustimmungsverfahren nach §§ 31 - 36 BauGB
Abbruch einer Scheune, Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport
Bergstraße 46, Flst. Nr. 3071, 3076, 3077, 71546 Aspach
Die Bauherrschaft beantragt den Abriss der Bestandsscheune und an deren Standort den Neubau einer Doppelhaushälfte sowie eines Carports. Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein und ist städtebaulich vertretbar. Das Gremium erteilte daher einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
3. Baugenehmigungsanträge - Zustimmungsverfahren nach §§ 31 - 36 BauGB
Abbruch einer Scheune, Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport
Bergstraße 48, Flst. Nr. 3071, 3076, 3077, 71546 Aspach
Auch hier wurde der Abriss der Bestandsscheune und die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport beantragt. Wie im Tagesordnungspunkt davor wurde das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.
4. Baugenehmigungsanträge - Zustimmungsverfahren nach §§ 31 - 36 BauGB
Nutzungsänderung; Umnutzung Laden in Eisverkauf (EG) und Umnutzung des Büros in Wohnen (1. OG), Strümpfelbacher Straße 2, Flst. Nr. 268/4, 71546 Aspach
In TOP 4 wurde die Nutzungsänderung in einen Laden mit Eisverkauf in den Räumlichkeiten des früheren Elektro Beck´s in der Strümpfelbacher Straße 2 thematisiert. Ebenfalls war in diesen Räumlichkeiten auch schon ein Friseursalon untergebracht. Im OG soll das bisherige Büro in eine Wohnung umgenutzt werden.
Das Bauvorhaben befinden sich im unbeplanten Innenbereich von Großaspach und ist städtebaulich vertretbar. Da sich die geplante Nutzungsänderung im Sanierungsgebiet „Am Klöpferbach“ befindet, wurde diese auch dem Büro STEG zur Prüfung vorgelegt.
Die Reaktivierung der leerstehenden EG-Gewerbeeinheit mit einem Eiscafé ist auch aus sanierungsrechtlicher Sicht positiv zu bewerten. Ebenfalls ist die Schaffung von Wohnraum in der Ortsmitte ein wesentliches Sanierungsziel. Daher stimmte auch das Gremium einmütig zu, nachdem Bauamtsleiterin Raphaela Dobler alle offenen Fragen beantwortet hatte.
5. Vergabe für Planungsleistung für den Barrierefreien Umbau der Bushaltestellen
In der Gemeinderatssitzung vom 22. Februar 2021 hat der Gemeinderat beschlossen, folgende Bushaltestellen barrierefrei umzubauen:
• Kleinaspach Sonnenhof Richtung Sinzenburg
• Kleinaspach Sonnenhof Richtung Ortsmitte
• Großaspach Klöpferbach Richtung Fr-List-Str./Marbacher Str.
• Großaspach Klöpferbach Richtung Lerchenstraße
• Allmersbach a. W. Richtung Röhrach
• Allmersbach a. W. Richtung Rietenau
• Rietenau Richtung Allmersbach a. W.
• Rietenau Richtung Großaspach
• Großaspach Forstboden Richtung Karlshof
• Großaspach Forstboden Richtung Klöpferbach
• Kleinaspach Schafhaus Richtung Ortsmitte
• Kleinaspach Schafhaus Richtung Allmersbach a. W.
Da die Maßnahmen bis zum 31.12.2023 umgesetzt sein müssen, um in den Genuss einer Förderung zu kommen, ergibt sich folgende Ausführungsplanung:
Für 2022:
• Kleinaspach Sonnenhof Richtung Sinzenburg
• Kleinaspach Sonnenhof Richtung Ortsmittel
• Großaspach Klöpferbach Richtung Fr-List-Str./Marbacher Str.
• Großaspach Klöpferbach Richtung Lerchenstraße
• Allmersbach a. W. Richtung Röhrach
• Allmersbach a. W. Richtung Rietenau
Für 2023:
• Rietenau Richtung Allmersbach a. W.
• Rietenau Richtung Großaspach
• Großaspach Forstboden Richtung Karlshof
• Großaspach Forstboden Richtung Klöpferbach
• Kleinaspach Schafhaus Richtung Ortsmitte
• Kleinaspach Schafhaus Richtung Allmersbach a. W.
Nach kurzer Aussprache stimmte das Gremium einstimmig für die Vergabe der Planungsleistungen an das Ingenieurbüro Frank aus Backnang zum Preis von 62.334,30 €.
6. Vorberatung Neufassung der Richtlinien und Kriterien über die Vergabe von Bauplätzen (Bauplatzvergaberichtlinien) für die Gemeinde Aspach
Viel zu diskutieren gab es zu den künftigen Vergabekriterien für Bauplätze in Aspach.
Die Vergaberichtlinien definieren eine Reihe von Kriterien und gewichten diese über ein Punktesystem. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen erhalten den Zuschlag. Die Gemeinde hat vor allem junge und kinderreiche Familien im Blick. Einheimische dürfen jedoch aus rechtlichen Gründen nicht einseitig bevorzugt werden, allerdings fließt der aktuelle Hauptwohnsitz in gewissem Umfang mit ein.
Die Punktevergabe beruht auf:
• Soziale Kriterien: Bewerber in Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft bekommen mehr Punkte als Alleinstehende. Nachwuchs erhöht ebenfalls die Punktzahl. Dies gilt auch für Behinderungen oder Pflegegrad in der Familie.
• Ortsbezug: Günstig wirkt es sich aus, wenn man die letzten Jahre in Aspach gewohnt oder gearbeitet hat. Belohnt wird zudem ehrenamtliches Engagement.
Unter der Leitung von Sachgebietsleiterin Ruth Deichmann wurden die Kriterien intensiv diskutiert. Weitere Beratungen und Abstimmungen werden folgen, ehe die Kriterien für künftige Baugebiete beschlossen werden.
7. Aufbau und beabsichtigter kontinuierlicher Betrieb eines Energiemanagements
Anschließend wurde die Einrichtung eines Energiemanagers zur Umsetzung der stetig an Wichtigkeit und Komplexität zunehmenden Klimaschutzpolitik beraten. Gemäß § 7 Absatz 1 KSG BW kommt der öffentlichen Hand beim Klimaschutz in ihrem Organisationsbereich eine allgemeine Vorbildfunktion zu. Die Regelung bezieht sich auf die interne Organisation der Aufgabenerledigung und die damit verbundenen CO2-Emissionen, insbesondere durch die Nutzung von Gebäuden und Fahrzeugen sowie durch die Beschaffung. Der Bund fördert über die Kommunalrichtlinie die Schaffung einer Personalstelle Energiemanagement. Fördersatz 70% für 36 Monate. Antragstellung ab 1.1.2022 möglich. Für finanzschwache Kommunen beträgt der Fördersatz 90%.
Das Gremium begrüßte die Schaffung einer solchen Stelle und stimmte dem Vorschlag einvernehmlich zu.
8. Verabschiedung des Haushaltsplanes 2022 mit den Wirtschaftsplänen für die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und die Versorgungsbetriebe Aspach
Nachdem seit November 2021 zunächst das Investitionsprogramm vom Gremium beschlossen wurde und mehrfach über den Haushalt beraten wurde, wurde das mehrere Hundert Seiten umfassende Werk von Gemeindekämmerin Linda Hecht abschließend im Gremium behandelt und mehrheitlich beschlossen.
Die Haushaltsreden der Fraktionen waren bereits in der letzten Ausgabe des Mitteilungsblattes abgedruckt.
9. Bekanntgaben
9.1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Hierzu lag nichts vor.
9.2. Baugenehmigungsanträge
Hierzu lag nichts vor.
9.3.1 Sonstiges
In Absprache mit dem Amt für Umweltschutz wurden die Maßnahmen zur Generierung der erforderlichen Ökopunkte für den Bebauungsplan Stegmühlenweg abgeändert.
Die in der Begründung zum Bebauungsplan vorgesehenen Teichsanierungen „Schneckenbergteiche“ und „Größeteich“ wurden aus der Ausgleichsbilanzierung herausgenommen und das Defizit wird aus dem kommunalen Ökokonto ersetzt. Der Gemeinderat wurde über diese Änderung informiert.
9.3.2 Sonstiges - Katastrophenschutz - Sirenenförderprogramm des Bundes
Mit großer Freude konnte Gemeindekämmerin Linda Hecht dem Gremium mitteilen, dass die Gemeinde die Förderzusage für 7 Sirenenanlagen vom Regierungspräsidium Stuttgart erhalten hat. Damit sollen nun gemäß der Berechnungen des Rems-Murr-Kreises Sirenen wie folgt in Aspach verteilt werden:
- 2 in Großaspach
- 1 in Rietenau
- 1 in Allmersbach a. W.
- 1 in Kleinaspach
- 1 in Völkleshofen
- 1 in Altersberg
Die Montage der Sirenen muss schnellstmöglich ausgeschrieben werden, da die Maßnahme zum 30.09.2022 umgesetzt sein muss.
8. Verschiedenes
Die Gemeindeverwaltung hatte einen Antrag eines Sportvereins erhalten, welcher in den Faschingsferien weiterhin die Mühlfeldhalle nutzen möchte, um Trainingsdefizite auszugleichen.Die Verwaltung hat daraufhin alle Vereine mit Hallenbelegungszeiten in der Mühlfeldhalle angeschrieben ob dort ebenfalls Bedarf besteht.
Da das Reinigungspersonal und auch die Hausmeister während den Ferien Urlaub haben, kann die Nutzung nur erfolgen, wenn eine externe Reinigungsfirma engagiert wird. Die Kosten werden dann mit den jeweiligen Vereinen verrechnet.
Um eine dauerhafte Lösung für die Ferienzeiten zu finden, wird die Hallenordnung überarbeiten und dem Gemeinderat nach Fertigstellung vorstellen. Auch die Hardtwaldhalle soll ab den Osterferien für die Vereine geöffnet haben.
Der Gemeinderat begrüßte dieses Vorgehen seitens der Gemeindeverwaltung und stimmte der Kostenumlegung einstimmig zu.
9. Anfragen von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten
Es wurden keine Anfragen gestellt.