Hauptbereich
Aus der Sitzung des Gemeinderats
icon.crdate30.06.2025
vom 28. April 2025
TOP 2 - Verlängerung der Jagdpachtverträge des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Aspach und des Eigenjagdbezirks
Die Jagdpachtverträge für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Aspach und des Eigenjagdbezirks in Allmersbach a.W. enden am 31.03.2026. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat zum Beschluss vor, die Jagdpachtverträge um 3 Jahre, vom 01.04.2026 - 31.03.2029 zu verlängern. Gemäß § 17 Abst. 4 JWMG ist die Verlängerung möglich.
Die letzte Jagdgenossenschaftsversammlung (JGV) fand am 22.11.2022 statt. Lt. Satzung der Jagdgenossenschaft Aspach ist turnusmäßig einmal in 6 Jahren eine JGV durchzuführen, die nächste demzufolge im Jahr 2028. In dem Rahmen besteht für die Jagdgenossen die Möglichkeit, das Thema Neuverpachtung aufzugreifen.
Rechtlicher Hintergrund: Lt. § 10 der am 12.01.2023 bekanntgemachten Satzung der Jagdgenossenschaft Aspach ist dem Gemeinderat nach § 15 Abs. 7 JWMG die Verwaltung der Jagdgenossenschaft übertragen. Die Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks ist Aufgabe des Gemeinderats, siehe § 11 Jagdgenossenschaftssatzung.
TOP 3 - Baugenehmigungsanträge
Zustimmungsverfahren nach §§ 31-36 BauGB; Errichtung einer Einzäunung
Das Einvernehmen nach §§ 31-36 BauGB wurde bei mehrheitlich erteilt.
TOP 4 - Baugenehmigungsanträge
Zustimmungsverfahren nach §§ 31-36 BauGB; Aufstockung Garage zur Wohnraumnutzung
Das Einvernehmen zum Bauvorhaben nach § 36 BauGB wurde mehrheitlich versagt.
TOP 5 - Aufhebung Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Bereich Heilbronner Straße / Jahnstraße Großaspach"
Der Gemeinderat Aspach hat am 02.07.2007 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Bereich Heilbronner Straße / Jahnstraße Großaspach“ beschlossen.
Die Satzung und somit das Sanierungsgebiet wurden durch Beschlüsse vom 16.02.2009, 17.05.2010 und 26.07.2010 geändert. Die Sanierungssatzung in der jetzigen Form ist rechtskräftig seit 11.11.2010. Der Bewilligungsbescheid ist zum 30.04.2018 abgelaufen. Die Abrechnung des Sanierungsgebietes „Bereich Heilbronner Straße / Jahnstraße“ erfolgte bereits mit Schlussbescheid vom 29.01.2018. Die Sanierungsziele wurden erreicht. Die Voraussetzungen für die Aufhebung der Satzung liegen vor.
Ein förmlicher Beschluss zur Aufhebung der Sanierungssatzung wurde bislang nicht gefasst. Dieser ist jedoch erforderlich, um die Sanierungsmaßnahme endgültig abzuschließen und ist Voraussetzung zur Löschung der bestehenden Sanierungsvermerke im Grundbuch der im Geltungsbereich der Satzung liegenden Grundstücke. Außerdem ist nach § 162 Abs. 1 BauGB die Satzung aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist, sich als undurchführbar erweist oder aus anderen Gründen aufgegeben wird.
Die Aufhebung der Satzung erfolgt mittels Aufhebungssatzung. Der Satzungstext der „Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Bereich Heilbronner Straße / Jahnstraße Großaspach“ ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt. Als Anlage 2 ist der entsprechende Lageplan beigefügt.
Die „Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Bereich Heilbronner Straße / Jahnstraße Großaspach“ mit zugehörigem Lageplan wurde einstimmig beschlossen.
TOP 6 - Erweiterung Sanierungsgebiet "Am Klöpferbach"
Das bestehende Sanierungsgebiet „Am Klöpferbach“ soll erweitert und weitere Grundstücke einbezogen werden. Die angestrebte erste Erweiterung umfasst zwei Teilbereiche, die das bereits förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Am Klöpferbach“ ergänzen sollen:
Teilbereich 1: Hauptstraße / Strümpfelbacher Straße | |
Flst.-Nr. | Bezeichnung |
216 | Gehweg entlang Hauptstraße, Südseite, westlich Brücke am Klöpferbach (Teilfläche) |
214 | Hauptstraße, westlich Brücke am Klöpferbach (Teilfläche) |
214/4 | Gehweg entlang Hauptstraße, Nordseite, westlich Brücke am Klöpferbach (Teilfläche) |
28 | Hauptstraße 22 + 24 |
220 | Hauptstraße, östlich Brücke am Klöpferbach |
14/1 | Gehweg entlang Hauptstraße, Nordseite, östlich Brücke am Klöpferbach |
| Strümpfelbacher Straße (Teilfläche) |
7/3 | Gehweg entlang Strümpfelbacher Straße, Nordseite |
|
|
Teilbereich 2: Im Brühle – Rübengasse | |
230 | Fußweg „Im Brühle zu Rübengasse“, östlich Klöpferbach |
204 | Fußweg „Im Brühle zu Rübengasse“, westlich Klöpferbach |
| Brücke über Klöpferbach im Zug des Fußweges (Flst. .230 u. 204) |
Die Gemeinde hat sich im Sinne des Vorrangs der doppelten Innenentwicklung dazu entschieden vorhandene untergenutzte Grundstücke einer sinnvollen baulichen und ökologischen Weiterentwicklung zuzuführen.
Die Grundstücke des Teilbereiches 1 der Erweiterung des Satzungsgebietes waren bereits Gegenstand der früheren Sanierungsgebiete „Bereich Hauptstraße und Rübengasse Großaspach“ und „Bereich Heilbronner-/Jahnstraße Großaspach“. Insbesondere die Modernisierung der Gebäude Hauptstraße 22 und 24 konnte in diesen Verfahren nicht durchgeführt werden. Zwischenzeitlich hat sich die Möglichkeit ergeben, dass die Gebäude nach Veräußerung modernisiert werden können und im Gebäude Hauptstraße 22 im EG barrierefreie Räumlichkeiten für einen zentral in der Ortsmitte gelegenen sozialen Treffpunkt („Treffpunkt jederZeit“) geschaffen werden könnten.
Der Bedarf für barrierefreie Räumlichkeiten und Schaffung eines gut erreichbaren, zentral gelegenen sozialen Treffpunkts wurde auch im Bürgerbeteiligungsprozess des Projektes „Pflege neu denken in Aspach“ formuliert.
Der Kreuzungsbereich Hauptstraße/Strümpfelbacher Straße/Backnanger Straße soll, um einen verbesserten Verkehrsfluss zu ermöglich, umgestaltet und die Schleppkurve aufgeweitet werden. Die aktuelle Situation führt zu stockendem Verkehr in der Hauptstraße, da auf Grund der beengten Situation der von der Hauptstraße in die Backnanger Straße abbiegende Verkehr nur stark verlangsamt voran kommt bzw. bei Begegnungsverkehr PKW-LKW und besonders bei Begegnungsverkehr LKW/Bus - LKW/Bus der vorfahrtberechtigte, rechts abbiegende Verkehr warten muss, weil die Gegenfahrbahn genutzt werden muss.
Der stockende Verkehr wirkt sich negativ auf die Taktung des ÖPNV aus. Die Taktung des Buszubringerverkehrs zur S-Bahn in Backnang kann nicht eingehalten werden. Darüber hinaus mindert es die Attraktivität und Aufenthaltsqualität entlang der Ortsdurchfahrt von Großaspach. Die Verbesserung der verkehrlichen Situation wertet die Ortsmitte von Großaspach auf und steigert die Attraktivität, auch als Einkaufsziel, nicht nur für Aspacherinnen und Aspacher, sondern auch für Kunden aus den Umlandgemeinden und trägt zur Verbesserung der Taktung des ÖPNV bei.
Die bestehenden Bushaltestellen in der Hauptstraße sollen im Zug der vom Landkreis geplanten Sanierung der Brücke über den Klöpferbach barrierefrei umgebaut und die Freiflächen und Gehwegbereiche entlang der Hauptstraße und der Strümpfelbacher Straße ebenfalls attraktiver gestaltet werden, mit dem Ziel die Aufenthaltsqualität der Ortsdurchfahrt Großaspach, u.a. durch Intensivierung der Grünzonen, zu erhöhen. Die Begrünungsmaßnahmen tragen auch in vielfältiger Weise zum Klimaschutz bei (Bsp.: CO2-Reduktion, Beschattung).
Im Teilbereich 2 soll die bestehende fußläufige Verbindung über den Klöpferbach von der Straße „Im Brühle“ zur „Rübengasse“ einbezogen werden. Der Fußweg mit der Brücke über den Klöpferbach stellt eine attraktive Option für den Fußgängerverkehr dar.
Allerdings ist die Bausubstanz der Brücke in einem schlechten Zustand. Sie weist außerdem lediglich eine Breite von 1,1 m vor was besonders Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwägen vor Herausforderungen stellt. Zusätzlich hat der Fußgängerweg auf dem Flurstück 204 direkt nach der Brücke eine Steigung/Gefälle von ca. 20 %, sodass dieser quasi gar nicht von Rollstuhlfahrern genutzt werden kann.
Die Brücke und die Einbindung in den Fußwegverlauf soll deshalb umgestaltet werden. Die neue Brücke soll zwischen mind. 1,3 m bis 1,8 m breit sein und eine leichte Steigung von 6 % vorweisen, damit der Übergang von der Brücke auf das Flurstück 204 zukünftig barrierefrei möglich ist.
Dies steigert die Attraktivität der bereits gut angenommenen fußläufigen Verbindung, der Fußgängerverkehr wird weiter gefördert und auch körperlich beeinträchtigten Personen die Möglichkeit gegeben, diesen Fußgängerweg zukünftig zu nutzen und trägt auch dazu bei, die Inklusion in der Gemeinde Aspach zu erhöhen.
Die 1. Erweiterung des Sanierungsgebiets „Am Klöpferbach“ umfasst alle im Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom 10.04.2025 abgegrenzten Flächen.
Die voraussichtlichen Kosten sowie die etwaige Förderung für den Erweiterungsbereich werden in den Sachstandsbericht 2026 aufgenommen und entsprechend im Haushalt bereitgestellt.
Im Haushaltsplan 2025 sind in der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2026 für die Herstellung barrierefreier Bushaltestellen und die Umgestaltung der Straßenführung, der Gehwege und Freiflächen entlang der Hauptstraße Mittel in Höhe von insgesamt 258.000 Euro eingeplant. Die Kosten für die Fußwegverbindung mit Brücke werden derzeit ermittelt und für die Bereitstellung im Haushalt 2026 beantragt. Für die Modernisierung des Gebäudes Hauptstraße 22 und die Schaffung von barrierefreien Räumlichkeiten für einen sozialen Treffpunkt sind im Haushaltsplan 2025 Mittel bereitgestellt.
Für 2025 wird für das Objekt „Hauptstraße 22 – Sozialer Treffpunkt jederZeit‘“ ein Antrag auf Fördermittel im Städtebauprogramm „Investitionspakt Baden-Württemberg Soziale Integration im Quartier (IBW) in Höhe von rund 95.000 Euro gestellt werden. Der Fördersatz beträgt in diesem Programm 90 %. Dies entspricht einer Finanzhilfe von rund 85.500 Euro.
- Aufgrund der nachgewiesenen Notwendigkeit von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung und deren Durchführbarkeit wurde die 1. Erweiterung der Sanierungssatzung für das Gebiet Gemeinde Aspach „Am Klöpferbach“ gemäß § 142 BauGB entsprechend der im beigefügten Abgrenzungsplan vom 10.04.2025 dargestellten Abgrenzung einstimmig beschlossen.
- Alle weiteren Bestimmungen der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets bleiben hiervon unberührt.
- Zur Erweiterung des Sanierungsgebiets „Am Klöpferbach“ wurde die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Am Klöpferbach“ (Anlage) einstimmig beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit dem Projektträger STEG einen Antrag auf Förderung für die Schaffung von Räumlichkeiten für einen sozialen Treffpunkt im Gebäude Hauptstraße 22 im Programm IBW zu stellen.
TOP 7 - Errichtung mehrerer Photovoltaikanlagen für den Eigenbetrieb Abwasser
Für die Beförderung des auf der Gemarkung Kleinaspach anfallenden Abwassers, über das Pumpwerk Fürstenhof, zur Sammelkläranlage Klöpferbachtal, und um das gesamte Abwasser der Gemeinde Aspach auf dieser zu reinigen, benötigt der Eigenbetrieb Abwasser sehr viel Strom.
Der Stromverbrauch für das Pumpwerk Fürstenhof sowie der Sammelkläranlage Klöpferbachtal in den Jahren 2023 sowie 2024 stellt sich wie folgt dar:
Stromverbrauch Sammelkläranlage Klöpferbachtal | ||
Jahr | Stromverbrauch | Kosten brutto |
2023 | 376.253 kWh | 153.588,93 € |
2024 | 396.966 kWh | 167.538,60 € |
Stromverbrauch Pumpwerk Fürstenhof | ||
Jahr | Stromverbrauch | Kosten brutto |
2023 | 182.626 kWh | 83.405,56 € |
2024 | 207.827 kWh | 90.325,63 € |
Die stetig steigenden Stromkosten und der hohe Energiebedarf des Eigenbetriebs Abwasser führen zu jährlich wachsenden Unterhaltungskosten für die Abwasserbeseitigung.
Um der Entwicklung entgegenzuwirken und die Unterhaltungskosten der Abwasserbeseitigung künftig zu reduzieren, plant die Gemeindeverwaltung auf sämtlichen Dächern der Sammelkläranlage Klöpferbachtal und dem Pumpwerk Fürstenhof Photovoltaikanlagen (PV- Anlagen) zu installieren. Zusätzlich soll das offene Pufferbecken/Regenüberlaufbecken am Pumpwerk Fürstenhof mit einer PV-Anlage ausgestattet werden, um die Stromproduktion zu steigern.
Allerdings ist die Installation von Photovoltaikmodulen (PV-Modulen) auf den Dächern der Gebläsestation und dem Geräteschuppen derzeit nicht möglich, da diese Dächer aus asbesthaltigen Eternitplatten bestehen. Das Anbringen von Solaranlagen auf Asbestzementdächern fällt gemäß den technischen Regeln für Gefahrstoffe „TRGS 519“ unter das Verwendungsverbot nach § 18 Abs. 1 der Gefahrstoffverordnung, da es sich nicht um ASI-Arbeiten (ASI = Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten) handelt. Das gilt sowohl für eine konventionell auf einer Unterkonstruktion montierte, als auch für eine aufgeständerte PV- Anlage.
Die betroffenen Dächer weisen zudem einen altersbedingten schlechten Zustand auf und müssten ohnehin mittelfristig erneuert werden.
Zusätzlich soll der Geräteschuppen, welcher im Zuge der Erweiterung der Kläranlage, aufgrund der beengten Platzverhältnisse zurückgebaut werden musste, wieder um einen überdachten Stellplatz erweitert werden. Durch den geplanten Anbau kann das vorhandene Dach des Geräteschuppens erweitert und so mehr PV- Module darauf montiert werden.
Aufgrund einer im Vorfeld durchgeführten Markterkundung schätzt die Gemeindeverwaltung die Kosten für die Erneuerung der Dächer von Gebläsestation und Geräteschuppen sowie für den Anbau an den bestehenden Geräteschuppen wie folgt:
Maßnahme | Kosten brutto |
Dach Gebläsestation: Demontage und Entsorgung asbesthaltiger Dacheindeckung und Lieferung und Montage von gedämmten Sandwich Dachelementen, Ortgangblechen und einer Regenrinne. | 15.000,00 € |
Dach Geräteschuppen: Demontage und Entsorgung asbesthaltiger Dacheindeckung und Lieferung und Montage von Stahltrapezblechen und einer Regenrinne | 21.000,00 € |
Anbau Geräteschuppen: Anbau Geräteschuppen auf bauseitiges Fundament, Lieferung und Montage von 2 Schiebetoren sowie einer Holztreppe
| 23.500,00 € |
Kosten gesamt: | 59.500,00 € |
Sobald die betroffenen Dächer erneuert und der Anbau an den Geräteschuppen erfolgt ist, können auf den folgenden Dächern der Sammelkläranlage Klöpferbachtal PV-Module installiert werden. Die angegeben Preise basieren auf einer im Vorfeld durchgeführten Markterkundung:
Gebäude | Leistung | Kosten netto |
Geräteschuppen | 53,55 kWp | 42.815,43 € |
Betriebsgebäude | 12,15 kWp | 13.131,33 € |
Garage | 3,6 kWp | 5.204,16 € |
Gebläsestation | 10,8 kWp | 10.752,66 € |
Rechengebäude | 10,8 kWp | 10.836,34 € |
Schlammentwässerung | 9 kWp | 9.505,07 € |
Allgemeine Kosten (BE, Gerüst, Anmeldung, Inbetriebnahme) |
| 6.829,41 € |
Kosten gesamt netto: | 99,9 kWp | 99.074,40 € |
19 % Mehrwehrsteuer: |
| 18.824,14 € |
Kosten gesamt brutto: | 99,9 kWp | 117.898,54 € |
Info: PV- Anlagen werden nur bis zu einer Größe von 30 kWp von der Mehrwertsteuer befreit.
Als Voraussetzung für die Teilnahme an der beschränkten Ausschreibung wird eine 25-jährige Produktgarantie sowie eine 30-jährige Leistungsgarantie mit einem maximalen jährlichen Leistungsverlust von 0,4 % für die PV-Module gefordert.
Zusätzlich zur Installation der PV-Module müssen die betroffenen Gebäude miteinander verkabelt werden, damit die Wechselrichter miteinander kommunizieren können. Die Verkabelung der Wechselrichter untereinander ist notwendig um die Funktion des Funkrundsteuerempfänger gewährleisten zu können. Die Kosten hierfür können aktuell noch nicht ermittelt werden. Daher soll diese Leistung nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet werden. Die Gemeindeverwaltung schätzt die Kosten hierfür auf ca. 6.000,00 € brutto.
Weitere Kosten entstehen voraussichtlich für die nachträgliche Installation von mehreren Blitzableitern und Tiefenerdern an den bestehenden Gebäuden. Diese Maßnahmen sind für einen ordnungsgemäßen Betrieb der PV-Anlagen notwendig, aber nicht direkt den PV-Anlagen zuzuordnen, da die Gebäude diese Voraussetzungen ohnehin erfüllen sollten. Die Gemeindeverwaltung schätzt die Kosten hierfür auf ca. 15.000,00 €brutto.
Mithilfe der geplanten PV-Anlage auf der Sammelkläranlage Klöpferbachtal könnten durchschnittlich ca. 96.993 kWh pro Jahr erzeugt werden. Die Gemeindeverwaltung schätzt den Eigenverbrauch auf ca. 60 %, sodass ca. 58.159 kWh selbst verbraucht werden könnten. Die restlichen ca. 38.797 kWh sollen ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden.
Im Pumpwerk Fürstenhof ist die Montage von 65 PV-Modulen auf dem Pufferbecken/Regenüberlaufbecken mithilfe einer aufwändigen Stahlkonstruktion geplant.
Auf Grundlage einer im Vorfeld durchgeführten Markterkundung schätzt die Gemeindeverwaltung die Kosten für die PV- Anlage auf dem Pumpwerk Fürstenhof wie folgt:
Becken | Leistung | Kosten netto |
Pufferbecken/Regenüberlaufbecken | 29,25 kWp | *66.368,32 € |
Allgemeine Kosten (BE, Gerüst, Anmeldung, Inbetriebnahme) |
| 3.200,00 € |
Kosten gesamt: |
| 69.568,32 € |
*der Preis ist vorbehaltlich einer statischen Berechnung der geplanten Stahlkonstruktion durch einen Statiker
Mithilfe der geplanten PV- Anlage auf dem Pufferbecken/Regenüberlaufbecken vom Pumpwerk Fürstenhof könnten durchschnittlich ca. 28.657 kWh pro Jahr erzeugt werden, die Gemeindeverwaltung schätzt den Eigenverbrauch auf ca. 50 %, sodass ca. 14.328 kWh selbst verbraucht werden könnten. Die restlichen ca. 14.328 kWh sollen ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden.
Durch die geplanten PV-Anlagen für den Eigenbetrieb Abwasser könnten pro Jahr durchschnittlich ca. 125.650 kWh Strom erzeugt werden, bei einer durchschnittlichen CO2- Belastung von *0,380 kg/kWh könnten so jährlich ca. 47.747 KG CO2 eingespart werden.
Die geschätzte Amortisationsdauer für die PV- Anlagen auf der Sammelkläranlage Klöpferbachtal beträgt ca. 6 Jahre. Für die PV- Anlage auf dem PW Fürstenhof schätzt die Gemeindeverwaltung die Amortisationsdauer auf ca. 13 Jahre, hierbei muss allerdings berücksichtigt werden, dass die Stahlunterkonstruktion für die PV-Module, welche ca. 40.000,00 € kostet soll, bei einem zukünftigen Austausch der PV-Module wiederverwendet werden kann.
Bei einem durchschnittlichen Strompreis von 0,40 €/kWh, einer geschätzten jährlichen Rendite für die PV- Anlage auf der Sammelkläranlage Klöpferbachtal in Höhe von *19.164,97 € sowie für das Pumpwerk Fürstenhof in Höhe von *2.908,14 €, ergibt sich bei einer Nutzungsdauer von ca. 25 Jahren eine geschätzte Ersparnis für den Eigenbetrieb Abwasser in Höhe von 551.827,75 €.
*Quelle: Wirtschaftlichkeitsanalysen Gemeindeverwaltung Aspach
Da es zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch schwer abzuschätzen ist, inwieweit tagsüber ein Stromüberschuss produziert werden kann, ist aktuell für die betroffenen PV-Anlagen kein Batteriespeicher vorgesehen.
Die Batteriespeicher sollen bis 2027, auf Grundlage der Auswertungen der PV- Anlagen nachgerüstet werden, um deren optimale Auslegung sicherzustellen. Mithilfe der geplanten Batteriespeicher soll die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlagen noch weiter gesteigert werden.
Für den geplanten Anbau an den Geräteschuppen auf der Sammelkläranlage Klöpferbachtal sowie der Errichtung der PV-Anlagen auf der Sammelkläranlage Klöpferbachtal und Pumpwerk Fürstenhof sind im Haushalt 2025 unter dem Produkt: 53.80.0000 Abwasserbeseitigung, Maßnahme: 201 Kläranlage Allgemeine Maßnahmen, 220.000,00 € vorgesehen.
Unter anderem für die Erneuerung der Dächer von Gebläsestation und Geräteschuppen sowie für die notwendigen Verkabelungs- und Erdungsarbeiten, welche im Zuge der Errichtung der PV- Anlagen noch zusätzlich anfallen, sind im Haushalt 2025, unter dem Produkt: 53.80.0000 Abwasserbeseitigung, Ergebniskonto: 42120040 Unterhaltung Kläranlage, 155.000,00 € eingestellt.
- Die Erneuerung der Dächer von der Gebläsestation und vom Geräteschuppen, sowie der Anbau an den Geräteschuppen soll wie vorgestellt ausgeführt und auf Grundlage der VOB/A beschränkt ausgeschrieben werden (Baubeschluss).
- Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, die Erneuerung der Dächer der Gebläsestation und vom Geräteschuppen, sowie den Anbau am Geräteschuppen an den wirtschaftlichsten Bieter der beschränkten Ausschreibung zu vergeben (Vergabebeschluss).
- Die Errichtung der PV-Anlagen auf der Sammelkläranlage Klöpferbachtal sowie auf dem Pumpwerk Fürstenhof soll ausgeführt und auf Grundlage der VOB/A beschränkt ausgeschrieben werden (Baubeschluss).
- Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, die Errichtung der PV-Anlage auf der Sammelkläranlage Klöpferbachtal sowie auf dem Pumpwerk Fürstenhof, an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben (Vergabebeschluss).
Den Beschlüssen wurde bei einer Enthaltung einstimmig zugestimmt.
TOP 8 - Anerkennung von Bauabrechnungen
Folgende Maßnahmen sind bautechnisch und rechnerisch abgeschlossen:
- Anbindung der RÜBs (Regenüberlaufbecken) an das Prozessleitsystem auf der Sammelkläranlage Klöpferbachtal, Aspach
Beschlussfassung im Gemeinderat am 27.07.2020 / 19.10.2020 / 14.12.2020 / 07.02.2022
Bereitgestellt im Haushalt 2021 - 2022 | 655.000,00 € |
Kostenfeststellung | 434.841,68 € |
Für den Neubau der Steuerungen an den RÜBs zur Übertragung auf das Prozessleitsystem erhielt die Gemeinde Aspach von dem Regierungspräsidium Stuttgart eine Förderung in Höhe von 332.200,00 €.
- Erneuerung und Ertüchtigung der Elektrotechnik und dem Prozessleitsystem auf der Sammelkläranlage Klöpferbachtal, Aspach
Beschlussfassung im Gemeinderat am 18.06.2018 / 25.03.2019 / 06.05.2019
Bereitgestellt im Haushalt 2019 – 2021 | 601.100,00 € |
Kostenfeststellung | 610.227,78 € |
Für die Erneuerung und Ertüchtigung der Elektrotechnik und dem Prozessleitsystem auf der Sammelkläranlage Klöpferbachtal, Aspach erhielt die Gemeinde Aspach von dem Regierungspräsidium Stuttgart eine Förderung in Höhe von 390.200,00 €.
- Die Abrechnung der Baukosten für die Anbindung der RÜBs (Regenüberlaufbecken) an das Prozessleitsystem auf der Sammelkläranlage Klöpferbachtal wird auf die o. g. Beträge festgestellt und anerkannt.
- Die Abrechnung der Baukosten für die Erneuerung und Ertüchtigung der Elektrotechnik und dem Prozessleitsystem auf der Sammelkläranlage Klöpferbachtal, Aspach wird auf die o. g. Beträge festgestellt und anerkannt.
Den Beschlüssen wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 9 - Ersatzbeschaffung Fahrzeug Bauhof
Aktuell beschäftigt die Gemeinde Aspach 16 technische Mitarbeiter im kommunalen Bauhof, für diese Mitarbeiter stehen insgesamt 7 alltagstaugliche Fahrzeuge zur Verfügung, wovon jedoch zwei Fahrzeuge (VW Tiguan, Piaggio NP 6) fest einzelnen Mitarbeitern und Tätigkeiten zugewiesen sind. Aufgrund der beschränkten Anzahl an Fahrzeugen ist es besonders wichtig, die Stillstandszeiten der Fahrzeuge so gering wie möglich zu halten, damit die Mitarbeiter effektiv eingesetzt werden können.
Aus diesem Grund soll der Ford Tourneo Connect (Bj. 2010, 105.200 km, WN-GA 6015) durch ein neues Fahrzeug ersetzt werden, da dieser in den vergangenen zwei Jahren unter anderem aufgrund folgender Probleme und altersbedingter Verschleißerscheinungen ausgefallen ist:
Datum | Problem |
26.06.2023 | Zahnriemen |
10.01.2024 | Luftkühler und Lichtmaschine |
25.07.2024 | Klimaanlage |
15.01.2025 | Bremsscheiben |
21.01.2025 | Antriebswellen Vorderachse |
11.03.2025 | Vakuumpumpe Bremse |
Das Ersatzfahrzeug soll zukünftig schwerpunktmäßig in folgenden Bereichen zum Einsatz kommen:
- Spielplatzunterhaltung
- Unterhaltung Verkehrsschilder
- Umsetzung verkehrsrechtlicher Anordnungen
- Transport von Möbeln der Kindergärten und Schulen
- Mäharbeiten
- Winterdienst
Hierfür wurden für das neue Fahrzeug/Fahrgestell im Vorfeld folgende Kriterien definiert:
Antrieb | Allrad |
Getriebe | Automatik |
Zuladung/Nutzlast | Min. 3.000 KG |
Anhängelast | Min. 3.000 KG |
Zulässiges Lastzuggesamtgewicht | Min. 7.000 KG |
Farbe | Orange |
Auf Grundlage der vorgestellten Kriterien wurden folgende Fahrzeughersteller zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert:
- MAN
- IVECO
- VW
- Ford
- Mercedes-Benz
Info: Ein E-Fahrzeug mit vergleichbaren Anforderungen konnte nicht ausfindig gemacht werden.
Die Gemeindeverwaltung erhielt 2 Angebote:
| Hersteller | Modell | Preis brutto |
1 | Mercedes-Benz | Sprinter Pro 519 CDI Standard, 140 KW, Diesel | 64.423,76 € |
2 | IVECO | Daily 55C18HA8 WX | 88.655,00 € |
Zum Fahrzeug/Fahrgestell kommt noch folgender Aufbau und technische Ausrüstung hinzu:
- Pritsche aus feuerverzinktem Stahl und einer wasserfesten mehrschichtigen Siebdruckplatte
- Bordwände und Beschläge aus Aluminium
- Planen Aufbau (Überdachung) für die Pritsche
- Säulendrehkran mit 500 KG Hubkraft
- Frontblitzleuchten (Warnleuchte)
- Heckblitzleichten (Warnleuchte)
- Rundumleuchte (Warnleuchte)
- Rückwärtiges LED-Lauflicht zur Lenkung des Verkehrs und zur zusätzlichen Absicherung von Unfallstellen
- Rückfahrkamera
- Fest verbaute Werkzeugbox 1.980 mm x 971 mm x 697 mm
- Warnmarkierungsfolie
- Unterfahrschutz
- Totwinkel Assistent
Für den gewünschten Aufbau und der zusätzlichen technischen Ausrüstung wurden 3 Angebote eingeholt:
| Bieter | Preis brutto |
1 | Schutz Fahrzeugbau, 27308 Kirchlinteln | 36.473,50 € |
2 | Bieter 2 | 36.646,05 € |
3 | Bieter 1 | 38.924,90 € |
Insgesamt belaufen sich die Anschaffungskosten für das neue Fahrzeug auf 100.903,26 € brutto.
Im Haushalt 2025 sind unter dem Produkt: 11.25.0000 „Bauhof“, Maßnahme: 002 „Fuhrpark“, Finanzkonto: 78312000 „Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen oberhalb der Wertgrenze“ 100.000,00 € für die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges sowie unter dem Produkt: 11:25.0000 „Bauhof“, Maßnahme: 001 „Allgemeinde Beschaffungen“, Finanzkonto: 78312000 „Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen oberhalb der Wertgrenze“ 68.000,00 € für die Beschaffung von einem Mäher, Reinigungsmaschine etc. vorgesehen. Die höheren Anschaffungskosten für die Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges Mercedes-Benz Sprinter Pro 519 CDI sollen durch Einsparungen an diesem Haushaltansatz finanziert werden.
Die Lieferzeit inklusive des Aufbaus beträgt aktuell ca. 12 – 20 Monate.
Sobald das neue Fahrzeug eingetroffen ist, soll das alte Fahrzeug auf der Internetplattform VEBEG versteigert werden.
Aufgrund offener Fragen seitens des Gemeinderates wurde die Beschlussfassung vertagt.
TOP 10 - Erweiterung Kläranlage Bauabschnitt BA 1 a + b Vergabebeschluss Ausschreibung Schlammentwässerung
In der Gemeinderatssitzung vom 24.02.2025 wurde unter TOP 7 beschlossen, die vorgestellte Modernisierung und Leistungserhöhung der Schlammentwässerung der Sammelkläranlage Klöpferbachtal beschränkt auszuschreiben.
Auf Grundlage des Baubeschlusses wurden die geplanten Leistungen am 06.03.2025 beschränkt ausgeschrieben. Es wurden insgesamt siebenleistungsfähige Firmen aus Süddeutschland und Österreich zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Submission fand am 03.04.2025 statt. Es gingen insgesamt zwei Angebote ein.
Nach Prüfung durch das Ingenieurbüro IAT, Stuttgart ergab die beschränkte Ausschreibung folgendes Submissionsergebnis:
Firma | € brutto | Prozent | |
1. | ASW Anlagenbau, 76307 Karlsbad-Ittersbach | 584.979,96 | 100,00 |
2. | Bieter | 681.559,50 | 116,50 |
Info: Die Kostenberechnung vom 12.01.2025 belief sich auf 621.870,20 € brutto.
Im Haushalt 2025 sind unter dem Produkt: 53.80.0000 Abwasserbeseitigung, Maßnahme: 203 Kläranlage - Erweiterung der SKA Klöpferbachtal auf 20.000 EW (BA 1a + 1b), Finanzkonto: 78730000 unter anderem für die Leistungsoptimierung und Modernisierung der Schlammentwässerung 750.000,00 € vorgesehen.
Für die Leistungserhöhung der Schlammentwässerung hat die Gemeinde Aspach am 30.06.2021, im Zuge der Erweiterung der Sammelkläranlage Klöpferbachtal BA 1 a + b, einen Zuwendungsbescheid vom Regierungspräsidium Stuttgart in Höhe von 116.480,00 € erhalten.
Die Firma ASW Anlagenbau, Karlsbad-Ittersbach wird mit der Modernisierung und Leistungserhöhung der Schlammentwässerung zum Angebotspreis in Höhe von 584.979,96 € brutto beauftragt.
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 11 - Einbau einer Pelletheizung in das Alte Rathaus in Rietenau, August-Lämmle-Straße 1, mit Einbindung des Gebäudes Brunnengäßle 2
Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt.
TOP 12 - Ehrung von besonderen Verdiensten und Erfolgen in den Bereichen Sport und Kultur
Im Rahmen der bestehenden Richtlinien über die Ehrung von besonderen Verdiensten und Erfolgen in den Bereichen Sport und Kultur, welche durch das Gremium am 18. März 2024 verabschiedet wurden, soll eine Ergänzung im Bereich Musik/ Kultur erfolgen, um die Leistungen der Musiker/innen angemessen zu würdigen. Diese Ergänzung der Richtlinien soll bereits im Vorgriff auf die förmliche Änderung für die diesjährigen Ehrungen im Rahmen des Sommerempfangs gelten.
Die Nachwuchsarbeit in den Musikvereinen sowie die kontinuierliche und qualifizierte Ausbildung der Jungmusiker/innen hat auch einen besonderen Stellenwert. Der Blasmusikverband Baden-Württemberg bietet regelmäßig Leistungsprüfungen und Weiterbildungen für junge Musiker an. Diese umfassen unter anderem die D1 bis D3-Lehrgänge und die weiterführenden C1 bis C3-Lehrgänge. Die Teilnahme an diesen anspruchsvollen und mehrtägigen Lehrgängen, die oftmals in den Oster- oder Herbstferien stattfinden, endet mit Prüfungen in Theorie und Praxis, deren erfolgreicher Abschluss eine bedeutende kulturelle Leistung darstellt.
Da diese Leistungen und das Engagement der Musiker/innen auch im Bereich Kultur von herausragender Bedeutung sind, sollen diese künftig in den Ehrungsrichtlinien der Gemeinde Aspach entsprechend berücksichtigt werden.
Vorschlag zur Ergänzung der bestehenden Richtlinien:
§ 4 Kriterien für den Bereich Musik / Kultur
a) Ergänzung zu Buchstabe a):
Die Teilnahme und der erfolgreiche Abschluss der D- und C-Qualifikationen des Blasmusikverbands Baden-Württemberg e.V. sowie vergleichbare Prüfungen und Lehrgänge sollen in den Ehrungsrichtlinien berücksichtigt werden.
Die Ehrung erfolgen nach folgenden Werten:
Leistungsstufen | Kriterien | Ehrung mit |
D 1 | Alle Bestanden | Urkunde |
D 2 | Alle Bestanden | Bronze |
D 3 | Alle Bestanden | Silber |
C 1 Oder höherer Lehrgang | Alle Bestanden | Gold |
c) Ergänzung zu Buchstabe c):
Teilnahmen an Kritik- und Wertungsspielen der Vereine nach den Vorgaben des Bundes Deutscher Blasmusikverbände e.V. i. V. mit den jeweiligen Landes-Blasmusikverbänden oder vergleichbare Veranstaltungen sollen honoriert werden. Die Ehrung erfolgt entsprechend der erzielten Leistung:
- mit gutem Erfolg teilgenommen: Bronze
- mit sehr gutem Erfolg teilgenommen: Silber
- mit hervorragendem Erfolg teilgenommen: Gold
Die erfolgreiche Teilnahme an den genannten Lehrgängen und Prüfungen stellt eine bedeutende kulturelle Leistung dar und fördert die musische Bildung und das kulturelle Leben in Aspach. Durch die Aufnahme dieser Kriterien in die Ehrungsrichtlinien möchten wir das Engagement und den Erfolg der jungen Musiker/innen würdigen und eine zusätzliche Anerkennung für deren Beitrag zur kulturellen Vielfalt in Aspach schaffen.
- Der Gemeinderat stimmte den oben genannten Ergänzungen und Anpassungen in den Richtlinien über die Ehrung von besonderen Verdiensten und Erfolgen in den Bereichen Sport und Kultur für das Jahr 2025 einstimmig zu.
- Die Richtlinien über werden von der Verwaltung überarbeitet und dem Gemeinderat im Nachgang zur Beschlussfassung vorgelegt.
TOP 13 - Abschlussbericht Quartiersimpulse
Am 8. April 2025 fand die Abschlussveranstaltung des Bürgerbeteiligungsprozesses Quartiersimpulse statt. Hierbei wurde der Abschlussbericht vorgestellt. Dieser wurde dem Gremium bereits vorab zur Verfügung gestellt. Auf die Empfehlungen dieses Berichts auf den Seiten 59 bis 65 wird verwiesen. Die Verwaltung wird sich den Empfehlungen annehmen und bei der städtebaulichen Planung des Neubaugebiets an der Jahnstraße die Themen Tagespflege, Arztpraxis, generationengerechte Wohnungen und Pflegeplatzsicherung weiterverfolgen. Ein besonderer Fokus soll auch auf die Einrichtung von Bürgertreffpunkten z.B. bei der Hauptstraße 22 in Großaspach und im Alten Rathaus in Rietenau und eventuell in den weiteren Teilorten liegen.
- Der Gemeinderat nimmt den Abschlussbericht Quartiersimpulse zur Kenntnis
- Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechend die aufgeführten Empfehlungen weiter zu verfolgen und die Gemeindeentwicklung auf dieser Basis voranzubringen.
Den Beschlüssen wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 14 - 62. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang im Bereich Gewerbliche Baufläche sowie der Fläche für Abwasser Ausgleichsmaßnahmen "Mühläcker-Norderweiterung", Backnang, Ortsteil Maubach - Auslegungsbeschluss
Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft hat am 24.10.2024 dem Entwurf zur 62. Änderung des Flächennutzungsplans zugestimmt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen.
Mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gleichzeitig die Anhörung der Träger öffentlicher Belange.
Bezüglich der eingegangenen Anregungen wird auf die Stellungnahme des Stadtplanungsamts vom 12.03.2025 verwiesen. Die Anregungen und deren Behandlung werden in ihrem wesentlichen Wortlaut in der Sitzung vorgetragen.
Im weiteren Verfahren ist nun die 62. Änderung des Flächennutzungsplans öffentlich auszulegen.
- Die 62. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang im Bereich Gewerbliche Baufläche sowie Fläche für Abwasser und Ausgleichsmaßnahmen „Mühläcker-Norderweiterung“, Backnang, Ortsteil Maubach nach Maßgabe des Deckblatts vom 18.10.2023 mit Änderung vom 19.03.2025 und der Begründung des Stadtplanungsamts vom 23.08.2024 mit Änderung vom 19.03.2025 aufzustellen und öffentlich auszulegen.
- Die Vertreter der Gemeinde Aspach im gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft werden beauftragt, dem Beschlussvorschlag zu Ziffer 1 zuzustimmen.
Den Beschlüssen wurde bei einer Enthaltung einstimmig zugestimmt.
TOP 15 - 65. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang im Bereich Änderung Wohnbaufläche „Schmiedbühl“ (Erweiterung Nordost), Gemeinde Oppenweiler, Ortsteil Reichenberg - Feststellungsbeschluss
Entsprechend dem Beschluss des gemeinsamen Ausschusses der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft vom 24.10.2024 wurde der Planentwurf mit Begründung in der Zeit vom 05.02.2025 bis 07.03.2025 öffentlich ausgelegt.
Die im Rahmen der Auslegung vorgebrachten Anregungen und die hierzu ergangene Stellungnahme des Stadtplanungsamts vom 10.03.2025 werden in ihrem wesentlichen Wortlaut in der Sitzung vorgetragen.
Nach der Beschlussfassung im gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wird die 65. Änderung des Flächennutzungsplans dem Regierungspräsidium Stuttgart zur Genehmigung vorgelegt.
- Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 05.02.2025 bis 07.03.2025 vorgebrachte n Anregungen entsprechend der Stellungnahme des Stadtplanungsamts vom 10.03.2025 zu entscheiden und dies den Beteiligten mitzuteilen.
- Die 65. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang im Bereich Änderung Wohnbaufläche „Schmiedbühl“ (Erweiterung Nordost), Gemeinde Oppenweiler, Ortsteil Reichenberg nach Maßgabe des Deckblatts vom 01.03.2024 und der Begründung vom 01.03.2024 mit Änderung vom 08.04.2024 des Stadtplanungsamts festzustellen.
- Die Vertreter der Gemeinde Aspach im gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft werden beauftragt, dem Beschlussvorschlag zu Ziffer 1 und 2 zuzustimmen.
Den Beschlüssen wurde bei einer Enthaltung einstimmig zugestimmt.
TOP 16 - Überplanmäßige Ausgabe für das Carsharing in Aspach
Am 24.02.2025 beschloss der Gemeinderat den Aufbau einer Ladeinfrastruktur für das e-Carsharing in Aspach mit der deer mobility solutions GmbH. Die Verwaltung sollte sich für zwei Standorte in Aspach einsetzen.
Mittlerweile ist Aspach ein Netzwerk mit drei weiteren Partnerkommunen eingegangen, sodass die Gemeinde von dem günstigeren Angebot profitieren kann. Da ursprünglich jedoch nur ein Ladestandort eingeplant war, reichen die im Haushalt veranschlagten Mittel nicht aus.
Im Produkt 54.70.0000, Konto 78170000 sind 8.500,- Euro für das Projekt eingestellt. Laut dem nun vorliegenden konkreten Angebot für die Errichtung von zwei Standorten fallen Gesamtkosten in Höhe von 19.520,76 Euro brutto an. Hinzu kommen Anschlusskosten von der Syna für die Verlegung der notwendigen Stromleitungen in Höhe von ca. 8.000,- Euro für beide Standorte.
Somit ist eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ca. 20.000,- Euro (enthält Puffer für Unvorhergesehenes) notwendig um das Projekt fortzuführen.
Der Gemeinderat stimmte einer überplanmäßigen Ausgabe für das Produkt 54.70.0000, Konto 78170000 in Höhe von 20.000,- Euro mehrheitlich zu.
TOP 17 - Sachstandsbericht "Schwäbisches Mostviertel"; Vortrag und PP-Präsentation durch die Geschäftsführende
Die Gemeinde Aspach ist Mitglied des Vereins „Schwäbisches Mostviertel e.V.“ Das Interesse und Ziel der Gemeinde Aspach am Beitritt im Jahr 2015, lag darin, einen Beitrag zu leisten, um die landschaftsbildprägenden Streuobstflächen in der Gemeinde Aspach zu erhalten.
Es folgte ein mündlicher Vortrag und Sachstandsbericht der Geschäftsführenden Nadine Thoman, Stadtverwaltung Backnang, Stadtplanungsamt, und Ansprechpartner für das Regionalbudget Jan Hutzenlaub, Büro Roosplan Backnang.
TOP 18 - Bekanntgaben
Hierzu lag nichts vor.
TOP 19 - Verschiedenes
Hierzu lag nichts vor.
TOP 20 - Anfragen von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten
Gemeinderat Schopf beantragte stärkere Geschwindigkeitskontrollen in der Strümpfelbacher Straße und erkundigte sich nach dem Stand der Beschaffung des GVD-Fahrzeuges.
Die Bürgermeisterin berichtete, dass das Fahrzeug vorhanden ist, aber die Lademöglichkeiten noch rar sind, bis im Rathaus eine Wallbox installiert werden könne.
Gemeinderat Wruck bat um einen Sachstandsbericht bzgl. der Druckerhöhungsanlage im Schönenbühl. Die Verwaltung sagt dies zu.
Gemeinderätin I. Tränkle bittet zu prüfen, ob man den Zeitpunkt der Maibaumaufstellung in den sozialen Medien etwas konkretisieren könne, da einige Bürger sie darauf angesprochen hätten.


