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Auszubildende (m/w/d) zur/zum Erzieher/in (PiA) und Anerkennungspraktikum (m/w/d) zum/zur Kinderpfleger/in ab September 2023
Auszubildende (m/w/d) für die praxisintegrierte Ausbildung
zur/zum Erzieher/in (PiA) in einer Kindertagesstätte ab September 2023
Voraussetzungen:
3-jährige Ausbildung – direkter Zugang:
• Schulplatz UND
• Berufsabschluss als Kinderpfleger/-in ODER
• Fachhochschulreife oder fachgebundene/allgemeine Hochschulreife mit 6-wöchigem Praktikum im
sozialpädagogischen Bereich ODER
• abgeschlossene mindestens einjährige Ausbildung im sozialpädagogischen oder pflegerischen Bereich ODER
• mindestens 2-jährige Tätigkeit als Tagesmutter oder in einer sozialpädagogischen Einrichtung ODER
• mindestens 3-jährige Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einem Kind und einem 6-wöchigen Praktikum in einer
sozialpädagogischen Einrichtung
4-jährige Ausbildung – indirekter Zugang:
• Schulplatz UND
• Realschulabschluss, Fachschulreife oder Versetzungszeugnis in Klasse 11 eines 9-jährigen Gymnasiums bzw. in Klasse 10
eines 8-jährigen Gymnasiums UND
• Besuch des 1-jährigen Berufskollegs an einer Fachschule für Sozialpädagogik
Aufgaben:
Ziel der Ausbildung ist es, die Fähigkeit zu entwickeln, eigenverantwortlich und zielorientiert bei Kindern Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozesse zu gestalten. In den Kindertageseinrichtungen werden die an der Fachschule erworbenen Kenntnisse in die Praxis umgesetzt. Gemeinsam mit den Kindern, Eltern und Ausbildern wird eine Kinderbetreuung und –erziehung nach pädagogisch sinnvollen Gesichtspunkten geplant, organisiert und durchgeführt.
Dauer und Ablauf:
3 Jahre (bzw. 4 Jahre bei indirektem Zugang) beginnend im September.
Ihre Ausbildung läuft dual ab. Sie verbringen in der Regel zwei Tage in der Woche in der Einrichtung und drei Tage in der Schule.
Berufspraktikanten (m/w/d) zum/zur staatlich anerkannten Kinderpfleger/in bzw. Erzieher/in (Anerkennungspraktikum) ab September 2023
Ablauf der Ausbildung:
Das Anerkennungspraktikum bildet das Abschlussjahr im Rahmen der überwiegend schulischen Ausbildungsform zum staatlich
anerkannten Erzieher (= 4. Ausbildungsjahr) oder Kinderpfleger (= 3. Ausbildungsjahr).
Vor dem Anerkennungspraktikum erwerben Sie zunächst theoretisches Wissen an einer Berufsfachschule für Sozialpädagogik.
Im Rahmen der Ausbildung zum Erzieher wird zuvor noch ein einjähriges Praktikum (BKPr = erstes Ausbildungsjahr) in einer Kindertageseinrichtung absolviert. Parallel findet Unterricht im Blockmodell oder an zwei Tagen pro Woche (variiert je nach Schule) statt.
Aufgaben:
Im Rahmen des Anerkennungspraktikums werden die an der Fachschule erworbenen Kenntnisse in der Kindertageseinrichtung umgesetzt. Gemeinsam mit den Kindern, Eltern und Ausbildern wird die Kinderbetreuung und –erziehung nach pädagogisch sinnvollen Gesichtspunkten geplant, organisiert und durchgeführt.
Wir bieten Ihnen:
- alle tariflichen Leistungen nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD,
für Anerkennungspraktikanten) Leistungen nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes
(TVAöD-Pflege, für PiA-Auszubildende) - qualifizierte Anleitung in der Einrichtung
- regelmäßige und vielseitige Fortbildungsmöglichkeiten.
Allgemeine Informationen (insbesondere die Zugangsvoraussetzungen) zur praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher sowie eine Liste der zuständigen Fachschulen erhalten Sie über das Internetportal des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (www.kultusportal-bw.de).
Für personalrechtliche Auskünfte stehen Ihnen Herr Bernd Krohwinkel und Vanessa Haupt, E-Mail: personal(@)aspach.de,
Telefon 07191 212-21 oder -20 gerne zur Verfügung.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an die Gemeinde Aspach, Backnanger Straße 9, 71546 Aspach oder im PDF-Format an bewerbung@aspach.de. Bitte senden Sie uns nur Kopien (ohne Bewerbungsmappen, Plastikhüllen o.ä.), da wir die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichten.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!