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Schöffenwahl 2023
Im Jahr 2023 finden in Baden-Württemberg die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen für die Schöffenamtsperiode 2024 bis 2028 statt.
Ab sofort sind Bewerbungen um das Schöffenamt möglich. Bürgerinnen und Bürger, die sich für die kommende Amtszeit aufstellen lassen möchten und ihren Hauptwohnsitz in Aspach haben, können sich bis zum 21. April 2023 bewerben.
Bewerbungsformular (PDF-Datei)
Der Gemeinderat entscheidet, wer aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber in die Vorschlagsliste aufgenommen wird. Diese wird im August dem Amtsgericht zur endgültigen Entscheidung übermittelt.
Bewerben können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger, die am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Personen, die beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.
Das Schöffenamt ist eine ehrenamtliche Tätigkeit und wohl das anspruchs- und verantwortungsvollste Amt, das der Staat den Bürgerinnen und Bürgern übertragen kann. Mit ihrer Stimme greifen Schöffinnen und Schöffen in Grundrechte anderer Menschen ein: Freiheit der Person, Eigentum und Würde.
Die Schöffinnen und Schöffen sind dabei den Berufsrichtern gleichgestellt, tragen dieselbe Verantwortung, sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen aber auch geistige Beweglichkeit. Zudem ist zu beachten, dass ehrenamtliche Richterinnen und Richter einer Pflicht zur besonderen Verfassungstreue unterliegen. Damit garantieren sie eine Rechtsprechung, die lebensnah und allgemeinverständlich ist und stärken das Vertrauen in die Justiz. Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte, sowie an den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tätig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen. In der Regel sind zwölf Sitzungstage pro Jahr für die Schöffinnen und Schöffen vorgesehen, wobei aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass es insbesondere in umfangreichen Strafverfahren erforderlich wird, häufiger an Sitzungstagen teilzunehmen.