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Lärmaktionsplan
Ziel: Verkehrslärm in den Ortsdurchfahrten mindern
Der Lärmaktionsplan für die Gemeinde Aspach liegt im Rathaus zur Einsicht aus
oder kann hier heruntergeladen werden: Lärmaktionsplan (PDF-Datei)
Wie kann die Lärmbelastung verringert werden? Zu dieser Frage hat das Büro Planung + Umwelt (Stuttgart) im Auftrag der Gemeinde Aspach und der Stadt Backnang einen interkommunalen Lärmaktionsplan, Stufe 3, für die Hauptverkehrsstraßen erarbeitet und im Gemeinderat vorgelegt. Noch bis 20. Januar 2023 findet nun die sogenannte Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Das heißt, der Plan wird im Rathaus ausgelegt und kann in dieser Zeit von interessierten Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden.
„Dort, wo Handlungsbedarf besteht, müssen wir zu sinnvollen Lösungen kommen“, sagt Bürgermeisterin Sabine Welte-Hauff.
Wer will, kann eine Stellungnahme abgeben
Genauso wie die Träger öffentlicher Belange – damit sind verschiedene Behörden, aber auch Versorgungsunternehmen, Polizei oder Feuerwehr gemeint – können die Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen abgeben, die dann eventuell in den Entwurf des Lärmaktionsplans einfließen. Noch im Januar soll der Plan im Gemeinderat endgültig beschlossen und an die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) weitergeleitet werden. Die konkrete Umsetzung von lärmmindernden Maßnahmen ist dann Sache der Kommunen in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde.
Lärm ist allgegenwärtig. Verursacht vor allem durch Straßen- und Schienenverkehr, Industrie- oder Gewerbeanlagen, zählt er zu den größten Umweltproblemen unserer Zeit. Ein Großteil der Bevölkerung gibt an, sich durch Lärm belästigt oder gestört zu fühlen. Vor diesem Hintergrund fordern die EU-Umgebungslärmrichtlinie und das Bundes-Immissionsschutzgesetz geeignete Schutzmaßnahmen.
Auch Kreisstraßen sind jetzt einbezogen
Die LUBW hat im Jahr 2016 eine landesweite Lärmkartierung für die Hauptverkehrsstraßen in Baden-Württemberg durchgeführt. In dieser Stufe 2 wurden zunächst die Bundes- und Landesstraßen betrachtet, die ein Verkehrsaufkommen von drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (8200 Fahrzeugen pro Tag) aufweisen. Seitdem ist klar, dass auch in Aspach eine „Lärmbetroffenheit“ gegeben ist. In Stufe 3 werden nun auch Kreisstraßen mit entsprechendem Verkehrsaufkommen in die Untersuchung einbezogen. Konkret sind das neben den Landestraßen 1115, 1118 und 1124 die Kreisstraßen 1830, 1831, 1833, 1904, 1828 und 1607.
Die Zahlen wurden bei Verkehrszählungen in den Hauptverkehrsstraßen ermittelt. Aus diesen Daten, die vor allem aus dem Jahr 2019 stammen, in Einzelfällen aus 2021 und 2022, wurde dann rechnerisch die Lärmbelastung ermittelt. Die Konfliktanalyse hat mehrere Lärmschwerpunkte in den Ortsteilen Großaspach, Kleinaspach und Rietenau ergeben, für die Maßnahmen zur Lärmminderung empfohlen werden.
Möglichkeiten für Verbesserungen
Zu den möglichen Ansatzpunkten gehört unter anderem die Verbesserung bestehender Fahrbahnen, etwa mit einem lärmarmen Belag. Geschwindigkeitsbegrenzungen wie Tempo 30 in den Ortsdurchfahrten, Verkehrsvermeidung, -lenkung und -verlagerung sind weitere Stichworte. Aber auch der Bau von Schallschutzwänden oder die Aufstellung eines Schallschutzfensterprogramms sind grundsätzlich denkbar.
Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Lärmsanierungswerte überschritten sind. Die aktualisierten Grenzwerte für den gesundheitskritischen Bereich liegen bei 65 Dezibel am Tag und 55 Dezibel in der Nacht. Die Berechnungen des Büros Planung +Umwelt haben zumindest für einen gewissen Personenkreis in Aspach Lärmpegel ergeben, bei denen Gesundheitsgefährdungen nicht auszuschließen sind.