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Hundehaltung in Aspach
Beim Ordnungsamt gehen regelmäßig Beschwerden über das Verhalten von Hunden und deren Halter im Gemeindegebiet ein.
Wir möchten Sie deshalb an dieser Stelle auf die Pflichten als Hundehalter hinweisen:
• Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird,
• im Innenbereich (§§ 30 - 34 Baugesetzbuch) sind Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu halten,
• im Außenbereich dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen,
• Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen,
• Tiere, insbesondere Hunde sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen vermeidbar gestört wird.
Hundehalter ist dabei jede Person, die die tatsächliche Herrschaft über den Hund ausübt, also auch Personen, die Hunde nur spazieren führen. Diese Hundehalter stehen in der Pflicht, das Wohlbefinden und Leben des Tieres zu schützen, aber auch, Gefahren für Andere zu vermeiden. Werden Verstöße eines Hundehalters bekannt, werden verwaltungsrechtliche Maßnahmen ergriffen, dies kann vom Leinenzwang bis zur Untersagung der Tierhaltung gehen. Im Sinne eines freundlichen Miteinanders in Aspach bitten wir um Beachtung dieser Pflichten.