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Gemeinde sucht Unterkünfte für Geflüchtete aus der Ukraine
Kriegsflüchtlinge bei Gemeinde anmelden
Vorbereitungen laufen, es werden weiter Unterkünfte gesucht
Der russische Angriffskrieg in der Ukraine zwingt viele Menschen zur Flucht. Auch wenn noch völlig unklar ist, wie viele Geflüchtete nach Aspach kommen, bereiten sich Gemeinde- und Landkreisverwaltung mit Hochdruck vor. Von besonderer Bedeutung ist es, möglichst viele private Unterkünfte zu finden.
Die Gemeinde bittet die Bürger:innen Aspachs deshalb darum, freie Betten zu melden: über das Portal www.unterkunft-ukraine.de und an das Aspacher Rathaus, Frau Scholz unter carolin.scholz(@)aspach.de oder Tel: 0151 59992637.
Wer über größere Gebäude verfügt, die Platz für mindestens 30 stellbare Betten verfügen, kann dies direkt dem Landratsamt des Rems-Murr-Kreises melden (Herr Laderer, Telefon 07151/5011457, m.laderer(@)rems-murr-kreis.de).
Bürger:innen, die Wohnraum zur Verfügung stellen, können Miete und Nebenkosten abrechnen.
Über Details informiert folgendes Merkblatt (PDF-Datei).
Anmelden und Anträge stellen
Für privaten Unterbringungen gibt es für Vermieter keine grundsätzlichen rechtlichen Hürden. Ukrainische Kriegsflüchtlinge müssen sich zunächst im Rathaus anmelden und erhalten dort eine Wohnsitz- oder Meldebescheinigung. Der zwingende nächste Schritt ist die Anmeldung bei der zuständigen Ausländerbehörde, im Falle Aspachs ist das die Stadtverwaltung Backnang (Telefon 07191/8940, rechts-ordnungsamt(@)backnang.de, Internet www.backnang.de ). Ist dies erledigt, können sich Geflüchtete bei Bedarf an die Leistungsstelle im Landratsamt in Waiblingen wenden und dort einen Antrag auf Asylbewerberleistungen stellen www.rems-murr-kreis.de).
Schutz ohne Asylverfahren
Ukrainerinnen und Ukrainer, die einen biometrischen Pass haben, können sich grundsätzlich 90 Tage ohne Visum in Deutschland aufhalten und frei bewegen. Die EU hat zudem entschieden, dass die Geflüchteten vorübergehendend Schutz erhalten sollen, ohne dass sie ein Asylverfahren durchlaufen müssen. Dieser Schutz gilt zunächst für ein Jahr und kann um weitere zwei Jahre verlängert werden. Auch ohne Asylantrag erhalten die Flüchtlinge Asylbewerberleistungen und damit auch Zugang beispielsweise zur Krankenversicherung. Ausnahme sind Geflüchtete, die keinen ukrainischen Pass haben und am 24. Februar kein langfristiges Aufenthaltsrecht in der Ukraine besaßen. Sie müssen sich zunächst an eine Landeserstaufnahmeeinrichtung wenden.
Weitere Informationen
finden Sie unter www.rems-murr-kreis.de
Sollten Sie die Möglichkeit haben, Personen bei sich aufzunehmen und den ukrainischen Kriegsflüchtlingen helfen wollen, freuen wir uns über Ihre Meldung bei Frau Scholz.
Wir melden uns bei Ihnen, sobald Näheres über die Verteilung der Flüchtlinge bekannt ist.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!