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Gemeinde erarbeitet Leitlinien für Bauturbo
icon.crdate01.04.2026
Gemeinderat beschließt Vorgehen zur Novelle des Baugesetzbuchs – Wohnungsbau soll erleichtert werden
Gemeinde erarbeitet Leitlinien für Bauturbo
Aspach stellt die Weichen für die neuen Regeln im Wohnungsbau. Der Gemeinderat hat beschlossen, die sogenannte BauGB-Novelle („Bauturbo“) zunächst nicht anzuwenden und parallel Leitlinien für den Umgang mit den neuen Möglichkeiten zu erarbeiten. „Wir schaffen damit die Grundlage, um die neuen Spielräume gezielt nutzen zu können und gleichzeitig die Entwicklung unserer Gemeinde weiterhin verlässlich zu steuern“, sagt Bürgermeisterin Sabine Welte-Hauff.
Neue Möglichkeiten im Bauplanungsrecht
Mit der Novelle des Baugesetzbuchs, die Ende Oktober 2025 in Kraft getreten ist, wurden die Möglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum deutlich erweitert. Ziel ist es, Wohnbauprojekten schneller zu ermöglichen. Dafür wurden unter anderem Regelungen eingeführt, die es erlauben, in bestimmten Fällen von bestehenden Bebauungsplänen oder planungsrechtlichen Vorgaben abzuweichen.
Zentral ist dabei die Rolle der Kommunen: Für entsprechende Vorhaben ist in vielen Fällen eine ausdrückliche Zustimmung der Kommune erforderlich. Diese Zustimmung ersetzt in Teilen klassische Planungsverfahren und hat damit erheblichen Einfluss auf die städtebauliche Entwicklung.
Handlungsdruck durch neue Fristen
Die neuen gesetzlichen Regelungen bringen auch enge zeitliche Vorgaben mit sich. So gilt eine Zustimmung der Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen als erteilt, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten ausdrücklich verweigert wird.
Für die Gemeinde Aspach ergibt sich daraus ein unmittelbarer Handlungsbedarf. Ohne klar definierte Verfahren und Kriterien besteht die Gefahr, dass Entscheidungen unter Zeitdruck getroffen werden müssen oder Vorhaben als genehmigt gelten, ohne dass eine umfassende städtebauliche Bewertung oder Beachtung nachbarlicher und sonstiger rechtlicher oder öffentlicher Belange erfolgen konnte.
Gemeinde setzt auf klare Leitlinien
Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat beschlossen, die Anwendung der neuen Regelungen zunächst auszusetzen. In einem nächsten Schritt sollen verbindliche Leitlinien und Kriterien erarbeitet werden, die als Grundlage für zukünftige Entscheidungen dienen.
Diese Leitlinien sollen festlegen, unter welchen Voraussetzungen vom bestehenden Planungsrecht in Aspach abgewichen werden darf und welche Anforderungen an Bauvorhaben gestellt werden. Ziel ist eine einheitliche und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage.
Anpassung der Zuständigkeiten
Um handlungsfähig zu bleiben, wurde parallel die Hauptsatzung der Gemeinde angepasst. Für eine Übergangszeit wird die Zuständigkeit für bestimmte Entscheidungen im Zusammenhang mit den neuen gesetzlichen Regelungen auf die Bürgermeisterin übertragen. Damit will die Gemeinde sicherstellen, dass fristgebundene Entscheidungen rechtzeitig getroffen werden können und gleichzeitig die notwendige Abstimmung innerhalb der Verwaltung gewährleistet bleibt.
Steuerung der Entwicklung und Blick auf Folgekosten
Neben der städtebaulichen Steuerung spielen auch finanzielle Aspekte eine Rolle. Neue Bauvorhaben können zusätzliche Anforderungen an die Infrastruktur mit sich bringen, etwa im Bereich von Straßen, Ver- und Entsorgung oder sozialen Einrichtungen. Die Vorgaben sollen gewährleisten, dass entstehende Kosten berücksichtigt werden und die Entwicklung im Einklang mit den vorhandenen Strukturen erfolgt.


