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Neue Ehrungsrichtlinien beschlossen
icon.crdate31.03.2026
Die Gemeinde Aspach ordnet die Ehrungen für Leistungen in Sport, Kultur und Ehrenamt neu. Der Gemeinderat hat dazu eine überarbeitete Richtlinie beschlossen.
Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für Ehrungen in Aspach
Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für Ehrungen in Aspach
Die Gemeinde Aspach ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, Vorschläge für die Ehrung besonderer Leistungen in den Bereichen Sport, Kultur und soziales Engagement und Ehrenamt einzureichen.
Geehrt werden herausragende sportliche und kulturelle Erfolge sowie besonderes ehrenamtliches und soziales Engagement, welche das Leben in der Gemeinde Aspach in besonderer Weise bereichert. Diese sollen beim Sommerempfang gewürdigt werden.
Die Ehrungen erfolgen in diesem Jahr erstmals auf Grundlage der neuen Ehrungsrichtlinien, die im März vom Gemeinderat beschlossen wurden. Diese schaffen eine moderne, transparente und faire Grundlage für die Würdigung besonderer Leistungen und Engagements.
Vorschläge können bis Sonntag, 3. Mai 2026 per E-Mail an vorzimmer@aspach.de eingereicht werden. Bitte verwenden Sie hierfür ausschließlich das auf der Homepage der Gemeinde Aspach bereitgestellte Formular und füllen es digital aus. Nur Formulare mit den erforderlichen Nachweisen können anerkannt werden.
Die Gemeinde Aspach freut sich über zahlreiche Vorschläge
– helfen Sie mit, Engagement sichtbar zu machen!
Die Gemeinde Aspach ordnet die Ehrungen für Leistungen in Sport, Kultur und Ehrenamt neu. Der Gemeinderat hat dazu eine überarbeitete Richtlinie beschlossen. Ziel ist es, Leistungen künftig klarer und besser vergleichbar zu bewerten. Außerdem kann die Gemeinde damit unterschiedliche Wettbewerbsstrukturen und Formen des Engagements besser berücksichtigen.
Neue Systematik für sportliche Leistungen
Im Bereich Sport führt die Gemeinde eine einheitliche Einteilung ein. Künftig werden sportliche Leistungen in Gold, Silber und Bronze eingestuft. Entscheidend ist das erreichte Leistungsniveau: auf internationaler, nationaler oder regionaler Ebene. Die neue Systematik ersetzt die bisherigen Einzelregelungen und macht die Bewertung von Erfolgen transparenter und nachvollziehbarer. Auch Wettbewerbe wie „Jugend trainiert für Olympia“ sind nun ausdrücklich berücksichtigt.
Für Musik und Kultur gelten die im April 2025 beschlossenen Kriterien. Der Aufbau der Regelungen wurde angepasst, damit alle Bereiche einheitlich gegliedert sind.
Ehrenamt und Bürgermedaille
Die Richtlinie enthält klare Vorgaben für die Ehrung ehrenamtlich tätiger Personen und Gruppen. Pro Jahr können bis zu zwei Auszeichnungen vergeben werden. So werden sowohl individuelles Engagement als auch gemeinsame Leistungen berücksichtigt.
Neu aufgenommen wurde die Bürgermedaille. Sie kann einmal jährlich an eine herausragende Person aus der Bürgerschaft verliehen werden, die das Gemeinwesen in Aspach durch außergewöhnliche Leistungen nachhaltig geprägt oder positiv beeinflusst hat. Vorschläge können aus der Bürgerschaft eingereicht werden. Sie müssen die Leistungen nachvollziehbar darstellen und belegen.
Einheitliches Verfahren und klare Nachweise
Die Neufassung legt ein einheitliches Verfahren für alle Ehrungen fest. Die Gemeinde schreibt die Ehrungen aus. Anträge werden in der Regel über den jeweiligen Hauptverein eingereicht. Für eine Berücksichtigung müssen Vorschläge über das auf der Homepage bereitgestellte Formular digital eingereicht und mit den erforderlichen Nachweisen versehen werden.
Berücksichtigt wird jeweils nur die höchste Leistung einer Person. Auch Leistungen, die in der Richtlinie nicht ausdrücklich genannt sind, können gewürdigt werden: sofern sie ein vergleichbares Leistungsniveau erreichen und entsprechend nachgewiesen werden. Das gilt auch für Wettbewerbe, die nicht bis auf Landes- oder Bundesebene ausgetragen werden: In begründeten Fällen ist eine höhere Einstufung möglich, wenn das Leistungsniveau ausreichend belegt ist.
Bezug zu Aspach klar geregelt
Geehrt werden Personen mit Wohnsitz in Aspach. Mannschaften und Gruppen können geehrt werden, wenn mehr als die Hälfte der aktiven Mitglieder in Aspach lebt. Auch einzelne Leistungsträgerinnen und Leistungsträger können berücksichtigt werden, wenn sie Teil einer solchen Mannschaft sind.
Gemeinderatsvorlage
Die Richtlinien über die Ehrung von besonderen Verdiensten und Erfolgen in den Bereichen Sport und Kultur vom 18. März 2024 wurden überarbeitet und an aktuelle Anforderungen angepasst.
Die Neufassung würde bei positiver Beschlussfassung zum 23. März 2026 in Kraft treten. Ziel der Überarbeitung ist es, die Ehrungen weiterhin wertig und vergleichbar zu gestalten, gleichzeitig aber flexibler auf unterschiedliche Wettbewerbsstrukturen reagieren zu können und die Richtlinien insgesamt klarer und praxisnaher zu machen. Die Anpassungen erfolgten in Abstimmung mit verschiedenen örtlichen Vereinen.
Im Bereich Sport wurden die bisherigen, sehr detaillierten Einzelregelungen durch eine übersichtlichere und flexiblere Systematik ersetzt. Die Ehrungen werden nun klar in Gold, Silber und Bronze nach Leistungsniveau auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene gegliedert. Gleichzeitig wurden Wettbewerbe wie „Jugend trainiert für Olympia“ ergänzend aufgenommen. Ziel dieser Neustrukturierung ist eine bessere Nachvollziehbarkeit sowie eine einheitlichere Bewertung der Leistungen.
Im Bereich Musik und Kultur bleiben die Regelungen unverändert, wie sie in der letzten Ergänzung von 2025 festgelegt wurden. Die Darstellung wurde lediglich angepasst, sodass sie in Aufbau und Gestaltung einheitlich zu den sportlichen Ehrungen in § 2 dargestellt sind.
Im Bereich der zu ehrenden ehrenamtlich tätigen Personen wurde definiert, dass die Ehrung sowohl für einzelne Personen als auch für Gruppen erfolgen kann. Pro Jahr können höchstens zwei Personen oder Gruppen ausgezeichnet werden. Auf diese Weise werden sowohl individuelles Engagement als auch gemeinschaftliche Leistungen sichtbar gewürdigt.
Darüber hinaus wurde die Bürgermedaille für besondere Leistungen im Interesse der Bürgerschaft von Aspach in die Richtlinie mit aufgenommen, welche einmal jährlich verliehen werden kann. Den Anträgen ist eine detaillierte Auflistung der besonderen Leistungen beizufügen, damit die Leistungen nachvollziehbar und transparent beurteilt werden können. Antragsberechtigt ist auch weiterhin jede(r) Bürger(in) von Aspach, wodurch eine breite Einbindung der Bürgerschaft sichergestellt wird.
Ergänzend für alle Bereiche wurde ein neues Verfahren zur Antragstellung und Durchführung der Ehrungen eingeführt. Die Ehrung erfolgt grundsätzlich nur im Rahmen einer Ausschreibung der Gemeinde Aspach. Anträge erfolgen grundsätzlich über den Hauptverein, der für den fristgerechten und vollständigen Eingang der erforderlichen Nachweise Sorge trägt. Leistungen, die außerhalb eines Vereins erbracht wurden, können direkt über die betreffende Person eingereicht werden. Pro ehrungsberechtigte Person wird nur die jeweils höchste Leistung geehrt. Für sportliche wie kulturelle Leistungen müssen Nachweise erbracht werden, welche die erbrachte Leistung dokumentieren. Diese können z. B. über einen offiziell anerkannten Verband, Verein oder eine offizielle Organisation erfolgen. So wird sichergestellt, dass alle Leistungen überprüfbar, nachvollziehbar und korrekt dokumentiert sind. Auf dieser Basis können alle Ehrungen fair, transparent und vergleichbar vergeben werden. Ziel dieser Regelungen ist eine höhere Transparenz, eine einheitliche Handhabung sowie eine Vereinfachung der Verwaltungsabläufe.
Die Kriterien nach §§ 2, 4 und 6 werden sowohl für die Ehrung von Einzelpersonen als auch für Mannschafts- oder Gruppenleistungen angewandt. Geehrt werden Personen mit Wohnsitz in Aspach. Mannschafts- oder Gruppenleistungen können berücksichtigt werden, sofern mehr als 50 % ihrer aktiven Leistungsträger in Aspach wohnen. Einzelsportlerinnen und -sportler sowie Leistungsträgerinnen und -träger, die selbst nicht in Aspach wohnen, aber aktiver Teil einer solchen Mannschaft oder Gruppe sind, werden ebenfalls einzeln geehrt. Diese Regelung stellt sicher, dass die Ehrungen den Bezug zur Gemeinde Aspach deutlich abbilden und gleichzeitig die kollektive Leistung von Teams oder Gruppen anerkannt wird. Sie ermöglicht eine faire Berücksichtigung sowohl von ortsansässigen Mitgliedern als auch von aktiven Teilnehmern, welche die Erfolge der Gruppe maßgeblich mitgestalten, ohne dass die Verbindung zur Gemeinde Aspach verloren geht. So wird der Beitrag jedes Einzelnen sichtbar, während zugleich die Identifikation und Bedeutung der Aspacher Vereine und Gruppen gewürdigt wird.
Die Regelungen zu vergleichbaren Leistungen wurden erweitert und präzisiert. Leistungen können künftig auch dann berücksichtigt werden, wenn sie formal nicht exakt unter die in den Richtlinien genannten Kriterien fallen, sofern sie nachweislich ein vergleichbares Leistungsniveau erreichen. Voraussetzung hierfür ist ein offizieller und nachvollziehbarer Nachweis, beispielsweise durch Fachverbände, Ranglisten oder Bestätigungen von Wettbewerbsleitungen. Dies ist insbesondere relevant, wenn bestimmte Wettbewerbe strukturell nicht bis auf Landes- oder Bundesebene geführt werden. In solchen Fällen kann eine höhere Ehrung erfolgen, wenn durch den jeweiligen Verband bestätigt wird, dass die Leistung dennoch diesem Niveau entspricht. Ohne entsprechende Nachweise erfolgt keine Höherstufung; nur vollständige und offizielle Unterlagen werden anerkannt. Damit wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen notwendiger Vergleichbarkeit und der Berücksichtigung unterschiedlicher Wettbewerbsstrukturen geschaffen.
Insgesamt wird mit der Neufassung der Richtlinien die Wertigkeit der Ehrungen bewusst beibehalten, gleichzeitig jedoch mehr Flexibilität und Gerechtigkeit geschaffen. Die Regelungen tragen dazu bei, unterschiedliche Wettbewerbsstrukturen angemessen zu berücksichtigen und dennoch eine faire und nachvollziehbare Bewertung sicherzustellen. Damit ist gewährleistet, dass herausragende Leistungen auch künftig angemessen gewürdigt werden können.
Beschluss:
- Der Gemeinderat hat die Neufassung der „Richtlinien über die Ehrung von besonderen Verdiensten und Erfolgen in den Bereichen Sport und Kultur“ in der Fassung vom 23. März 2026 beschlossen.
- Die neue Richtlinie tritt am 23. März 2026 in Kraft. Gleichzeitig werden die Richtlinien vom 18. März 2024 aufgehoben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Neufassung entsprechend den rechtlichen Vorgaben zu veröffentlichen und allen betroffenen Vereinen und Personen zugänglich zu machen.


