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Antragsfrist läuft
icon.crdate11.12.2025
Fortführung des Förderprogramms Baumschnitt
Die gute Nachricht für alle Streuobstwiesenbesitzer: Das Förderprogramm Baumschnitt wird fortgeführt! Das 2014 ins Leben gerufene Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg zum Erhalt und der Entwicklung der Streuobstbestände wird um drei Jahre von 2026-2028 verlängert.
Interessierte Streuobstbesitzer können (erneut) Fördergelder beantragen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der fachgerechte Schnitt von großkronigen Kern- und Steinobstbäumen ab dem 3. Standjahr auf Streuobstwiesen, d.h. in der freien Landschaft, mit einer Mindeststammhöhe von 1,40 Meter. Brennkirschen sind von der Förderung ausgenommen. Walnussbäume sind diesmal förderfähig.
Jeder beantragte Baum muss im Dreijahreszeitraum einmal fachgerecht geschnitten werden und kann einmal zur Auszahlung kommen. Der Schnitt pro Streuobstbaum mit bis zu 18 Euro gefördert. Die Auszahlung der Förderung wird im Jahr der durchgeführten Schnittmaßnahme beantragt.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Eine Förderung können Vereine, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbände, Mostereien, Abfindungsbrennereien, Kommunen und Gruppen von mindestens drei Privatpersonen beantragen. Über einen Sammelantrag bündeln sie Streuobstflächen mehrerer Eigentümer/innen bzw. Pächter/innen. Gefördert werden können nur Grundstücke, die sich auf der Gemarkung Aspach befinden.
Wie kann der Förderantrag gestellt werden?
Den Antrag finden Sie im Mitteilungsblatt (zum Heraustrennen) und auf der Homepage der Gemeinde Aspach unter „Aktuelles“ zum Download als PDF-Formular. Sie erhalten das Antragsformular auch im Rathaus an der Infotheke (zu den üblichen Öffnungszeiten). Für Rückfragen steht Ihnen Frau Ruth Deichmann, Sachgebietsleiterin Liegenschaftsamt und Wirtschaftsförderung, Telefon: 07191-212-233 oder E-Mail: ruth.deichmann(@)aspach.de gerne zur Verfügung.
Das vollständig ausgefüllte Antragsformular (hier zum Download) und die unterschriebene Einverständniserklärung für den Datenschutz bitten wir bis spätestens am 7. Januar 2026 an die Gemeindeverwaltung zurückzugeben.
Die Gemeinde möchte den Aspacher Bürgerinnen und Bürgern und Stücklesbesitzern auf der Gemarkung Aspach den Zugang zu den Fördermitteln des Landes ermöglichen und erleichtern, indem sie administrative Unterstützung leistet und durch die Beauftragung eines Baumschnittexperten, der die Abwicklung des Sammelantrags beim Regierungspräsidium erledigt (Frist 15.01.2026) und die Teilnehmer/innen beim Obstbaumschnitt betreut. Ebenso wird es wieder ein Angebot mit Schnittkursen geben.
Unser Appell an Sie: Nutzen Sie die Möglichkeit und nehmen Sie an der Antragstellung Baumschnitt teil! Wir freuen uns über jeden Antrag, der bei der Gemeindeverwaltung eingeht.
Die Gemeinde möchte dazu einen Beitrag leisten und insbesondere die Arbeit der Stücklesbesitzer hervorheben und gewürdigt sehen und ebenso soll dem ökologischen Stellenwert unserer wertvollen heimischen Streuobstwiesen Rechnung getragen werden.


