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Digitale Lichtbilder für Ausweise und Pässe
icon.crdate23.04.2025
ab dem 1. Mai 2025
Das im Jahr 2020 erlassene Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen schreibt vor, dass ab dem 1. Mai 2025 Lichtbilder für Pässe und Personalausweise ausschließlich digital erstellt und mit einer sicheren Verbindung an das Bürgeramt geschickt werden dürfen.
Das heißt, dass im Bürgeramt ab dem 1. Mai keine Lichtbilder in Papierform mehr verarbeitet werden dürfen. Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025.
Dies betrifft sämtliche Ausweisdokumente (Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Reisepass und vorläufiger Reisepass), die beim Bürgeramt in Aspach beantragt werden können.
Für die Erstellung eines digitalen biometrischen Lichtbildes gibt es zwei Möglichkeiten:
Erstellung vor Ort im Bürgeramt
Die Gemeinde wird von der Bundesdruckerei mit einem System ausgestattet, das den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, selbstständig vor Ort ein digitales biometrisches Lichtbild zu erstellen, welches dann für die Beantragung des Ausweisdokumentes abgerufen werden kann. Da sich die Auslieferung der Systeme verzögert, ist die Erstellung des Lichtbildes vorerst nur mit einer digitalen Kamera vor Ort möglich. Für die Erstellung des digitalen Lichtbildes beim Bürgeramt fallen zusätzlich zum Dokumentenpreis 6,00 Euro Verwaltungsgebühren an.
Erstellung bei einem zertifizierten Fotodienstleister
Fotodienstleister, die ab dem 1. Mai 2025 digitale biometrische Lichtbilder anbieten möchten, bedürfen einer Zertifizierung sowie der Anbindung an eine Cloud, in der das digitale Lichtbild abgerufen werden kann. Sie erhalten vom Dienstleister einen DataMatrix-Code (ähnlich wie ein QR-Code), mit dem das Lichtbild vor Ort im Bürgeramt abgerufen werden kann. Das Bürgeramt kann nicht nach Namen oder Aufnahmedatum in der Cloud suchen. Das Lichtbild ist also nur über den vom Dienstleister mitgegebenen Code auffindbar.
Sind aus der Cloud heruntergeladene Lichtbilder nicht biometrisch einwandfrei, müssen diese wie gewohnt abgelehnt werden.
Eine Nutzung des digitalen Lichtbildes für andere Zwecke als die Erstellung von Ausweisdokumenten ist nicht zulässig, unabhängig davon, wo Bürgerinnen und Bürger dieses erstellen lassen. Ein Ausdruck des Lichtbildes oder die elektronische Übermittlung an die antragstellende Person, bzw. andere Behörden wie z.B. der Führerscheinstelle sind damit nicht möglich.
Ein Testlauf vor dem 1. Mai 2025 durch die Behörden ist leider nicht möglich. Wir bitten deshalb um Verständnis, sollte es in den ersten Tagen zu Verzögerungen im Ablauf geben. Aus diesem Grund wird gebeten, Ausweisdokumente rechtzeitig vor geplanten Reisen zu beantragen.
Ergänzung
Wichtige Informationen zur Beantragung von Reisepass und Personalausweis
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen (nicht Führerschein) nur noch digitale Passbilder verwendet werden.
Da das hierfür vorgesehene Fototerminal für unser Bürgeramt noch nicht geliefert wurde, können Passbilder derzeit leider noch nicht vor Ort erstellt werden.
Übergangsweise ist es jedoch weiterhin möglich, Ihr Ausweisdokument mit einem Passbild zu beantragen, das Sie bei einem Fotografen oder einem zertifizierten Anbieter für biometrische Bilder anfertigen lassen haben.
Diese Übergangsregelung gilt bis auf Weiteres.