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Informationen zur Bundestagswahl am 23.02.2025 - Briefwahl
icon.crdate13.01.2025
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Aufgrund des engen Zeitplans für die vorgezogene Bundestagswahl kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen erst ab Anfang Februar begonnen werden. Achten Sie bitte deshalb darauf, die Briefwahlunterlagen so schnell wie möglich ausgefüllt und vollständig an die Gemeindeverwaltung zurückzuschicken oder beim Rathaus in der Backnanger Straße 9 in Großaspach einzuwerfen. Briefwahlunterlagen, die nicht bis zum Wahltag, dem 23.02.2025 um 18 Uhr, beim Wahlamt vorliegen, können nicht berücksichtigt werden.
Wahlscheinbeantragung im Internet
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine für die Teilnahme an der Briefwahl neben der herkömmlichen Beantragungsart über die Wahlbenachrichtigung auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an, dazu bitte einfach hier klicken.
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Der Wahlschein kann online erst beantragt werden, wenn Ihnen die Wahlbenachrichtigung vorliegt.
Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung an die Gemeinde übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an info@aspach.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Wahlscheine für die Briefwahl können bis zum 21.02.2025, 15 Uhr bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Scholz, Tel.: 07191/212 224, E-Mail: carolin.scholz@aspach.de.