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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Backnang für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft
42. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang im Bereich Gemischte Baufläche und Wohnbaufläche „Obere Walke“, Backnang
Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang hat am 21.10.2021 beschlossen, den Entwurf zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang mit den Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Burgstetten, Kirchberg an der Murr, Oppenweiler und Weissach im Tal aufzustellen und öffentlich auszulegen.
Maßgebend sind das Deckblatt vom 30.04.2021 und die Begründung des Stadtplanungsamts vom 06.03.2019 mit Änderung vom 30.04.2021.
Bezüglich der verfügbaren umweltbezogenen Informationen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch – BauGB) wird darauf hingewiesen, dass für den Flächennutzungsplan folgende Unterlagen verfügbar sind:
Zu Altlasten, Boden und Grundwasser sowie die Auswirkungen auf Menschen und zum Hochwasserschutz:
- gemeinsame Stellungnahme des Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e. V. (LNV), Arbeitskreis Rems-Murr-Kreis, des Naturschutzbund Deutschland (NABU), Ortsgruppe Backnang und des Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), Ortsgruppe Backnanger Bucht
- ergänzende Stellungnahme des Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), Ortsgruppe Backnanger Bucht
- Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Stuttgart und des Landratsamts Rems-Murr-Kreis
Zum Artenschutz:
- gemeinsame Stellungnahme des Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e. V. (LNV), Arbeitskreis Rems-Murr-Kreis, des Naturschutzbund Deutschland (NABU), Ortsgruppe Backnang und des Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), Ortsgruppe Backnanger Bucht
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) erfolgt die Auslegung des Deckblatts und der Begründung sowie der Abwägung in der Zeit vom 03.01.2022 bis 18.02.2022 durch eine Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite der Stadt Backnang unter folgendem Link:
https://www.backnang.de/stadt-gestalten/stadtplanung/buergerbeteiligung.
Um die Belange von Personen mit eingeschränktem Internetzugang zu berücksichtigen, besteht zusätzlich die Möglichkeit, die Planunterlagen digital oder postalisch zu versenden. Bitte kontaktieren Sie hierzu das Stadtplanungsamt unter Tel. {$lang_icon_phone}: 07191 894-263 oder per E‑Mail unter stadtplanungsamt(@)backnang.de.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (insbesondere schriftlich, zur Niederschrift, per E-Mail, per Fax und postalisch) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Nach § 4 Abs. 2 PlanSiG wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Corona-Pandemie die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift nur nach vorheriger Anmeldung und Terminabstimmung unter Tel. {$lang_icon_phone}: 07191 894-263 erfolgen kann.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, über das Kontaktformular auf der Internetseite der Stadt Backnang Stellungnahmen auch in elektronischer Form vorzubringen.
60. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang im Bereich Wohnbaufläche „Im Reutle“, Gemeinde Allmersbach im Tal, Ortsteil Allmersbach
Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang hat am 29.04.2021 den Entwurf zur 60. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang mit den Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Burgstetten, Kirchberg an der Murr, Oppenweiler und Weissach im Tal beschlossen.
Maßgebend sind das Deckblatt vom 03.07.2020 und die Begründung des Stadtplanungsamts vom 14.10.2020.
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) erfolgt die Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB durch Auslegung des Plans mit Textteil und der Begründung in der Zeit vom 03.01.2022 bis 18.02.2022 durch eine Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite der Stadt Backnang unter folgendem Link:
https://www.backnang.de/stadt-gestalten/stadtplanung/buergerbeteiligung.
Um die Belange von Personen mit eingeschränktem Internetzugang zu berücksichtigen, besteht zusätzlich die Möglichkeit, die Planunterlagen digital oder postalisch zu versenden. Bitte kontaktieren Sie hierzu das Stadtplanungsamt unter Tel. {$lang_icon_phone}: 07191 894-263 oder per E‑Mail unter stadtplanungsamt(@)backnang.de.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (insbesondere schriftlich, zur Niederschrift, per E-Mail, per Fax und postalisch) abgegeben werden.
Nach § 4 Abs. 2 PlanSiG wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Corona-Pandemie die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift nur nach vorheriger Anmeldung und Terminabstimmung unter Tel. {$lang_icon_phone}: 07191 894-263 erfolgen kann.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, über das Kontaktformular auf der Internetseite der Stadt Backnang Stellungnahmen auch in elektronischer Form vorzubringen.
61. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang im Bereich Gewerbliche Baufläche (Erweiterung Lerchenäcker), Backnang, Backnang-Strümpfelbach und Aspach-Großaspach
Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang hat am 21.10.2021 den Entwurf zur 61. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang mit den Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Burgstetten, Kirchberg an der Murr, Oppenweiler und Weissach im Tal beschlossen.
Maßgebend sind das Deckblatt und die Begründung des Stadtplanungsamts vom 06.08.2021.
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) erfolgt die Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB durch Auslegung des Plans mit Textteil und der Begründung in der Zeit vom 03.01.2022 bis 18.02.2022 durch eine Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite der Stadt Backnang unter folgendem Link:
https://www.backnang.de/stadt-gestalten/stadtplanung/buergerbeteiligung.
Um die Belange von Personen mit eingeschränktem Internetzugang zu berücksichtigen, besteht zusätzlich die Möglichkeit, die Planunterlagen digital oder postalisch zu versenden. Bitte kontaktieren Sie hierzu das Stadtplanungsamt unter Tel. {$lang_icon_phone}: 07191 894-263 oder per E‑Mail unter stadtplanungsamt(@)backnang.de.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (insbesondere schriftlich, zur Niederschrift, per E-Mail, per Fax und postalisch) abgegeben werden.
Nach § 4 Abs. 2 PlanSiG wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Corona-Pandemie die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift nur nach vorheriger Anmeldung und Terminabstimmung unter Tel. {$lang_icon_phone}: 07191 894-263 erfolgen kann.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, über das Kontaktformular auf der Internetseite der Stadt Backnang Stellungnahmen auch in elektronischer Form vorzubringen.
Aspach, den 22. Dezember 2021
Bürgermeisteramt