Hauptbereich
Bebauungsplan "Hauptstraße mit Lammkreuzung und Rübengasse"
Gemeinde Aspach
Rems-Murr-Kreis
Öffentliche Bekanntmachung
In-Kraft-Treten der Satzungen
a) Bebauungsplan "Hauptstraße mit Lammkreuzung und Rübengasse“, 8. Änderung, im Bereich der Flst. Nr. 222/3, 222/6 und 224 in Aspach-Großaspach
b) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Hauptstraße mit Lammkreuzung und Rübengasse“, 8. Änderung, im Bereich der Flst. Nr. 222/3, 222/6 und 224 in Aspach-Großaspach
- Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Aspach hat am 19.03.2018 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan "Hauptstraße mit Lammkreuzung und Rübengasse“, 8. Änderung im Bereich der Flst. Nr. 222/3, 222/6 und 224 in Großaspach nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 7 Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung (GemO) als jeweils selbständige Satzung beschlossen. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB, der im beschleunigten Verfahren ohne vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltbericht durchgeführt wurde.
Maßgeblich ist der Lageplan der Gemeinde Aspach, Bauamt, mit Textteil und Begründung des Bürgermeisteramtes vom 18.12.2017. Weiterer Bestandteil ist die artenschutzrechtliche Stellungnahme des Büros Gruppe für ökologische Gutachten Detzel & Matthäus, Stuttgart, vom 14.03.2017.
Der Bebauungsplan "Hauptstraße mit Lammkreuzung und Rübengasse“, 8. Änderung im Bereich der Flst. Nr. 222/3, 222/6 und 224 in Großaspach und die Örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan ist nachfolgend dargestellt.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können beim Bürgermeisteramt, Rathaus Aspach, Bauamt (Zimmer 3), Backnanger Straße 9, 71546 Aspach während der üblichen Sprechstunden eingesehen werden und über seinen Inhalt Auskunft verlangt werden.
Auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 und 2 BauGB und § 4 Abs. 4 und 5 Gemeindeordnung (GemO) wird hingewiesen.
Eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind nach § 215 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Aufstellung dieses Bebauungsplans wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieses Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Aspach, den 19.04.2018
Bürgermeisteramt
Konzepte und Planungen
Das Bauamt erarbeitet im Rahmen der kommunalen Planungshoheit Konzepte und Planungen für eine nachhaltige Gemeindeentwicklung. Dazu gehören die Bereiche Sanierung, Gemeindegestaltung, Verkehr und öffentliche Gebäude und Flächen.Gesundes Wohnen und Arbeiten, soziale und ökologische Belange sind nur ein paar Faktoren, die hierbei Berücksichtigung finden.Ein Aufgabenschwerpunkt des Bauamts ist die vorbereitende und die verbindliche Bauleitplanung.Dazu gehören die Flächennutzungsplanung für den Gemarkungsbereich der Gemeinde Aspach, Bebauungspläne und planungsrechtliche Satzungen für die Gemeinde Aspach.