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In-Kraft-Treten des Bebauungsplans "Textbebauungsplan über die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung" - Neufestsetzung im Bereich Backnanger Straße 20 - 38, Backnanger Straße 25 und Gartenstraße 1 und 2 in Aspach - Großaspach
Gemeinde Aspach
Rems-Murr-Kreis
Öffentliche Bekanntmachung über das In-Kraft-Treten des Bebauungsplans „Textbebauungsplan über die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung“ - Neufestsetzung im Bereich Backnanger Straße 20 - 38, Backnanger Straße 25 und Gartenstraße 1 und 2 in Aspach - Großaspach, Bebauungsplanaufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Aspach hat am 25.02.2019 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Textbebauungsplan über die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung“ - Neufestsetzung im Bereich Backnanger Straße 20 - 38, Backnanger Straße 25 und Gartenstraße 1 und 2 in Aspach – Großaspach nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB, der im beschleunigten Verfahren ohne vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltbericht durchgeführt wurde.
Maßgeblich ist der Lageplan der Gemeinde Aspach, Bauamt vom 09.04.2018, mit Textteil und Begründung des Bürgermeisteramtes vom 09.04.2018.
Der „Textbebauungsplan über die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung“ - Neufestsetzung im Bereich Backnanger Straße 20 - 38, Backnanger Straße 25 und Gartenstraße 1 und 2 in Aspach – Großaspach tritt mit dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan ist nachfolgend dargestellt.
Der Bebauungsplan kann beim Bürgermeisteramt, Rathaus Aspach, Bauamt (Zimmer 3), Backnanger Straße 9, 71546 Aspach während der üblichen Sprechstunden eingesehen werden und über seinen Inhalt Auskunft verlangt werden.
Auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 und 2 BauGB und § 4 Abs. 4 und 5 Gemeindeordnung (GemO) wird hingewiesen.
Eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind nach § 215 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Aufstellung dieses Bebauungsplans wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieses Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Aspach, den 28.02.2019
Bürgermeisteramt
Lageplan Bebauugsplan Backnanger Straße (PDF-Datei)
Konzepte und Planungen
Das Bauamt erarbeitet im Rahmen der kommunalen Planungshoheit Konzepte und Planungen für eine nachhaltige Gemeindeentwicklung. Dazu gehören die Bereiche Sanierung, Gemeindegestaltung, Verkehr und öffentliche Gebäude und Flächen.Gesundes Wohnen und Arbeiten, soziale und ökologische Belange sind nur ein paar Faktoren, die hierbei Berücksichtigung finden.Ein Aufgabenschwerpunkt des Bauamts ist die vorbereitende und die verbindliche Bauleitplanung.Dazu gehören die Flächennutzungsplanung für den Gemarkungsbereich der Gemeinde Aspach, Bebauungspläne und planungsrechtliche Satzungen für die Gemeinde Aspach.