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Wahlen

Informationen zur Wahl

Wahlen sind in unserem demokratischen Gemeinwesen die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, ihre Regierung und Staatsorgane - auch ihren Gemeinderat und den Bürgermeister - in freier, gleicher und geheimer Weise zu bestimmen.

Für mündige Bürger sollte dieses Wahl"recht" eigentlich eine Wahl"pflicht" sein.

In Deutschland werden die wichtigsten Bestimmungen zum Wahlrecht durch das Grundgesetz geregelt.

Als Ausgangspunkt definiert Artikel 20 das Prinzip der repräsentativen Demokratie:

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke durch Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt oder der Rechtssprechung ausgeübt.

Repräsentativ bedeutet, dass die Herrschaft von Politikern übernommen wird, die im Auftrag des Volkes handeln.

Artikel 38 befasst sich mit den so genannten Wahlrechtsgrundsätzen:
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl bestimmt.

Artikel 38 regelt auch, wer seine Stimme abgeben darf (aktives Wahlrecht) beziehungsweise als Kandidat antreten kann (passives Wahlrecht):

Wahlberechtigt und wählbar ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.

Artikel 39 legt fest, dass sich die Politiker alle vier Jahre erneut dem Willen der Bevölkerung stellen müssen.

Konkrete Einzelheiten zum Wahlrecht sind im Bundeswahlgesetz verankert. Neben dem Abstimmungsverfahren ist dort unter anderem festgeschrieben, dass nur Deutsche über die Zusammensetzung des Bundestages entscheiden dürfen. Diese Regelung ist seit Unterzeichnung der EU-Verträge von Maastricht umstritten.

Einige Bundesländer haben inzwischen ihre Kommunalwahlen für Ausländer aus der Europäischen Union geöffnet. Rechtsgrundlage ist zum einen die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, zum anderen die Kommunalwahlordnung. Wichtige Einzelfragen, wie etwa die genaue Zahl der Gemeinderäte kann auch die Gemeinde selbst in ihrer Hauptsatzung bestimmen.

Den Tag der Bundestagswahl legt der Bundespräsident in Abstimmung mit der Bundesregierung fest. Es muss sich um einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag handeln.

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Das Portal bietet Informationen zu Aufgaben und Aufbau des Bundestages, zu Rechten und Pflichten von Abgeordneten, zur Stellung der Parteien und zum Wahlsystem.

www.bundestagswahl-bw.de

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