RSS Feeds Logo

Nützliche Links

Sprachauswahl

english Version version française

Darstellung

Darstellung verkleinern  Darstellung auf Browserstandard zurücksetzen  Darstellung vergrößern

Suche

Seiteninhalt

Bürgerinfo Aspach

Der Sozialverband VdK Aspach informiert.

Artikel vom 13.07.2010

VdK und SoVD reichen Verfassungsbeschwerde gegen Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten von Landwirten ein

 

Der Sozialverband VdK Deutschland und der Sozialverband Deutschland (SoVD) wenden sich mit einer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde gegen die Abschläge auf vorzeitige Erwerbsminderungsrenten in der Alterssicherung von Landwirten. Damit gehen beide Verbände erneut gegen die aus ihrer Sicht verfassungswidrigen Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten vor.

Die Abschläge wurden mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eingeführt, das am 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist Konkreter Anlass für die Verfassungseschwerde ist die gekürzte Erwerbsminderungsrente eines SoVD-Mitglieds. Die Rente des Betroffenen wurde um 10,8 Prozent gekürzt, weil er vor dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters eine Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekam. Mit der Verfassungsklage soll nun ein höchstrichterliches Urteil erreicht werden (Az.:1 BvR 1262/10).

VdK-Präsidentin Ulrike Mascher erklärte: „Die Erwerbsminderungsrente ist nicht vergleichbar mit der freien Entscheidung für eine vorgezogene Altersrente. Niemand will freiwillig wegen Krankheit oder Behinderung aus dem Berufsleben ausscheiden. Rentenniveausenkungen schlagen bei der Erwerbsminderungsrente genauso zu wie bei einer normalen Altersrente. Für Erwerbsgeminderte, die zudem kaum die Möglichkeit haben für das Alter vorzusorgen, gibt es aber noch die Abschläge von über 10 Prozent oben drauf. Damit sinkt die Erwerbsminderungsrente auf Grundsicherungsniveau - Altersarmut ist vorprogrammiert."

„Die Abschläge auf vorzeitige Erwerbsminderungsrenten sind aus unserer Sicht schlichtweg systemwidrig, denn sie verstoßen gegen den durch die Verfassung garantierten Eigentumsschutz. Letztlich werden die Betroffenen dafür bestraft, dass sie wegen schwerer gesundheitlicher Einschränkung nicht mehr arbeiten können. Dies ist nicht hinnehmbar", erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer.

Die Verfassungsbeschwerde betrifft Erwerbsminderungsrentner in der Alterssicherung der Landwirte, die vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze für die reguläre Rente eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen.

 

Sozialverband VdK lehnt steigende Zusatzbeiträge ab

Ulrike Mascher: "Einseitige Belastungen von Arbeitnehmern und Rentnern sind nicht akzeptabel"

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher, lehnt die heute angekündigte Erhöhung und vollständige Freigabe der allein von Arbeitnehmern und Rentnern zu zahlenden Zusatzbeiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung ab. Der pauschale Zusatzbeitrag von 8 Euro ohne Einkommensprüfung kann demnach in Zukunft deutlich steigen - unabhängig vom Einkommen. Ein Sozialausgleich ist erst vorgesehen, wenn der Zusatzbeitrag zwei Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens übersteigt.

Ulrike Mascher erklärte: "Der geplante einkommensunabhängige Zusatzbeitrag wirkt sich besonders drastisch bei den Beziehern mittlerer und niedriger Einkommen aus. Damit werden ausgerechnet diejenigen, die durch die vergangenen Gesundheitsreformen, sinkende Löhne und Rentennullrunden ohnehin Kaufkraftverluste hinzunehmen haben, überproportional belastet."

Der paritätisch finanzierte Beitragssatz wird nach den Plänen der Koalition auf 14,6 erhöht, der Arbeitgeberanteil wird auf die Höhe von 7,3 Prozent festgeschrieben. Der nur vom Arbeitnehmer finanzierte Sonderbeitrag von 0,9 Prozent bleibt erhalten. "Das bedeutet, dass zukünftige Ausgabensteigerungen allein durch die Zusatzbeiträge der Versicherten finanziert werden. Das ist nicht akzeptabel", sagte Mascher weiter.

VdK kritisiert Sparpolitik zu Lasten der sozial Schwachen

Präsidentin Ulrike Mascher warnt vor wachsender Armut in Deutschland

Der Sozialverband VdK Deutschland kritisiert die heute vom Bundeskabinett beschlossenen Sparpläne der Koalition, die drastische Sozialkürzungen vorsehen.

 VdK-Präsidentin Ulrike Mascher erklärte: "Das Sparpaket der Bundesregierung geht zu Lasten der Schwächsten in unserem Land. Es ist völlig verfehlt, wenn bei denjenigen der Rotstift angesetzt wird, die sowieso schon wenig haben und Spitzenverdiener und Vermögende verschont werden. Den Langzeitarbeitslosen die ohnehin niedrige rentenrechtliche Absicherung von monatlich 2,09 Euro pro Jahr der Arbeitslosigkeit ganz zu streichen, statt diese deutlich zu erhöhen, ist zynisch. Für diesen Personenkreis ist Altersarmut vorprogrammiert.

Wenn das Elterngeld für Hartz-IV-Familien wegfallen soll, trifft es in erster Linie alleinerziehende Mütter und ihre Kinder, die ohne das Elterngeld kaum über die Runden kommen.

Die Streichung des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger wird insbesondere ältere Menschen mit geringen Renten besonders hart treffen.
Behinderte und gesundheitlich eingeschränkte Menschen werden noch schlechter einen neuen Job finden als bisher, wenn Pflichtleistungen der beruflichen Rehabilitation in Ermessensleistungen umgewandelt werden."

nach Oben 6    Diese Seite drucken

Weitere Informationen

Interesse?

Möchten auch Sie in dieser Rubrik eigene Artikel veröffentlichen? Bitte füllen Sie dann das Kontaktformular aus. Wir werden danach mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Zum Kontaktformular

Hinweis

Wir freuen uns auf Ihren Eintrag. Sachliche Beiträge - unabhängig, ob Grüße, Lob oder Kritik - sind uns jederzeit willkommen.

Bitte beachten Sie aber auch, dass wir uns vorbehalten, anonyme, unsachliche oder beleidigende Kommentare zu löschen. Dasselbe gilt für Einträge, die der Werbung für gewerbliche Produkte und Dienstleistungen dienen.

Kontakt und Urheberrecht

Gemeinde Aspach | Backnanger Straße 9 | 71546 Aspach | Telefon: (+49) 7191 212-0 | Telefax: (+49) 7191 212-39 | E-Mail schreiben
© 2010 Gemeinde Aspach - komm.on.line GmbH