![]() LebenslagenScheidung Eine Scheidung zieht eine Reihe von Konsequenzen nach sich. In vielen Fällen sind finanzielle Angelegenheiten zu klären und das Sorgerecht für gemeinsame Kinder muss neu geregelt werden. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick: Eine Ehe kann - außer durch Tod eines Ehegatten oder Todeserklärung - grundsätzlich nur durch eine Scheidung aufgelöst werden. Die Scheidung wird in Deutschland durch gerichtlichen Beschluss des zuständigen Amtsgerichts (Familiengericht) vollzogen. Einzige Ausnahme: Die Ehe kann aufgehoben werden, wenn ihr Zustandekommen fehlerhaft war (z.B. durch Drohung, Gewalt) oder eine Scheinehe vorliegt. Aktuelle MeldungenSie erfahren alle wichtigen und aktuellen Meldungen des Rathauses in der Rubrik "Aspach aktuell". InformationDie Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der komm.on.line GmbH vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen. Öffnungszeiten - RathausMontag bis Freitag Außerhalb der Öffnungszeiten ![]() Gemeinde Aspach | Backnanger Straße 9 | 71546 Aspach | Telefon: (+49) 7191 212-0 | Telefax: (+49) 7191 212-39 | E-Mail schreiben © 2010 Gemeinde Aspach - komm.on.line GmbH |